Privaten gebrauchten Laptop in die Firma bringen

Hallo zusammen,

ich habe 2021 einen Mac Laptop privat gekauft, den ich für die Firma nutze.
Jetzt wollte ich den gerne „überführen“.

Die alte Rechnung ist noch da, aber das scheint mir wenig realistisch, die als Grundlage zu verwenden. Kann ich eine MWST-freie Rechnung auf einen gängigen Wert setzen?

So haben meine Recherchen ergeben, allerdings für Deutschland. Sollte hier aber genauso funktionieren?

Sonnige Grüsse
Ulf

Ich nehme an es handelt sich nicht um eine Einzelfirma oder eine Personengesellschaft?
Im Prinzip bist du in deinen beiden Funktionen (Firma / Privatperson) frei einen Vertrag abzuschliessen und dir die Firma den Mac abzukaufen (und vis-versa, da ist jedoch u.u. die MWST zu beachten). Einzig wenn der Kaufpreis überhöht ist kann dort eine Verdeckte Gewinnausschüttung vermutet werden. Orientiere dich an den Preisen von Resellern (Revendo z.B.) und schreib dann eine Rechnung über den realistischen Wert.

Genau, es ginge in die GmbH.
Ok, so habe ich mir das gedacht. Dann passt alles. Vielen Dank!

ev. effektive MWST Methode der GmbH?

Da Privatpersonen nicht MWST-pflichtig sind, kann auch keine Rechnung mit MWST erstellt werden. Heisst, die Firma kann vom Kauf von Privat auch keine Vorsteuer geltend machen. Meiner Meinung nach muss die Rechnung daher zwingend MWST-frei sein.

Beim Kaufpreis kannst du dich entweder an Marktpreisen orientieren (bei Occassionen eher schwierig, professionelle Gebrauchthändler beachten) oder du nimmst dir die Abschreibungstabelle der ESTV und berechnest dir anhand der Abschreibungssätze den jetzigen „buchhalterischen Wert“. Dieser Wert ist in den meisten Fällen tiefer, als ein effektiver Marktwert (zumindest bei Elektronik).

Danach kann der Kauf als Informatikaufwand / Bank bzw. Büromaschinen / Bank gebucht werden (je nachdem, ob der Betrag bei deinen Aktivierungsrichtlinien als Aufwand gilt oder in den Aktiven zu aktivieren ist).

Beim Kauf von Privatpersonen gibt’s ausnahmen, nämlich die Fiktive Vorsteuer. Je nach dem was es ist, kann man die Vorsteuer auf den Kaufpreis abrechnen, obwohl man eigentlich keine MWST Zahlen musste beim Kauf, da Privatperson.

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Ja, so hab ich’s gemacht. Ich hab den Wiederbeschaffungswert benutzt, sprich, wieviel man bereit ist zu zahlen auf Ebay/Ricardo, etc. und dann das in den Kaufvertrag/Quittung (ohne MWST) angehängt zur Dokumentation.

Bin ich auch der Meinung und so sieht es auch die ESTV. Es gibt gewisse Voraussetzungen für den Abzug der fiktiven Vorsteuer. Unter anderem muss der gekaufte Gegenstand „eindeutig identifizierbar sein“ und das ist vorallem bei PC’s und Fahrzeugen aufgrund der Produktions- oder Fahrgestellnummer zweifellos. Wenn z.B. eine Garage viel bei Privatpersonen einkauft und die fiktive Vorsteuer nicht kennt, kann viel Geld verlieren.

https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/sectorInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1002229&componentId=1002299

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Beim Autohandel - vor allem Occassionsautos - fahren die meisten mit dem Saldosteuersatz besser.