Während der Ehe von von beiden Ehepartnern eine Gewerbeimmobilie gekauft. Beide sind 50% Miteigentümer. Die Immo wird in die Buchhaltung der Einzelfirma vom Mann aufgenommen.
Bei einer Übernahme ins Privatvermögen sind also 300’000 CHF zu versteuern. Wie schaut die Situation steuertechnisch aus wenn die Eheleute getrennt leben und Gütertrennung vom Gericht angeordnet wurde?
Muss der Inhaber der Einzelfirma den gesamten Gewinn versteuern oder werden die 300’000 CHF auf beide Ehepartner aufgeteilt und jetzt muss 150’000 CHF versteuern?
Sind beide Eigentümer der Gewerbeimmobilie auch Eigentümer einer EF? Waren die EF in der Gewerbeimmobilie oder wurde diese nur für Spekulationszwecke gekauft? War die Ehefrau auch mit einer EF in der Gewerbeimmobilie? Für den aktuellen Schätzungsbetrag würde ich vorgängig ein Ruling bei der Steuerverwaltung eingeben, damit dieser ausdrücklich festgelegt ist. MWST Probleme? AHV, da Einzelfirma?
Das Problem beginnt schon früher, wenn in einer Einzelfirma eine Liegenschaft erfasst wird, welche nicht nur dem EF-Besitzer gehört. Genau solche Fehler kosten dann später viele Steuern und Sozialabgaben. Ich würde hier jegliches Vorgehen der Übertragung mit den Steuern absprechen. Zudem hätte sich in genau diesen Fällen ein guter Treuhänder gelohnt…
Vor und während der „Einlage“ der Immobilie war ein Treuhänder tätig, aber leider zeigt sich erst jetzt, dass dieser nicht wirklich einen guten Job gemacht hat…
Vorab: Um das zu beantworten, sind umfangreiche Abklärungen notwendig und einiges an Recherche. Auch reicht vermutlich eine Fachperson nicht aus, sondern es sind mehrere Fachgebiete betroffen.
Eine Liegenschaft im Geschäftsvermögen bringt Abschreibungspotential mit sich, das ist der Grund warum manche das so machen. Auch das scheint hier so der Fall zu sein. Aus diesem Grund würde die Überführung der Liegenschaft aus dem Geschäftsvermögen in das Privatvermögen sehr kostspielig.
Für mich stellt sich somit die Frage, ob die Liegenschaft tatsächlich aus der EF muss. Was wird damit erreicht? Die Liegenschaft ist weiterhin beiden - nur im Privatvermögen. Wenn dann zur absoluten Trennung (sofern gewünscht oder notwendig) sowieso ein Partner dem anderen einen Teil abkaufen muss, warum dann nicht gleich in der Firma? Dies würde die Steuerlast zumindest bis zur Rente / Firmenauflösung aufschieben und (je nach Kanton) sogar deutlich reduzieren.
Aber nochmals: Dazu müsste man die Verträge des Kaufes sehen und den dazugehörenden Geldfluss nachvollziehen. Ebenso die Geltendmachung der Kosten und Erträge mit den dazugehörenden Geldflüssen müssen berücksichtigt werden etc.