Privatentnahme Immo Steuern

Während der Ehe von von beiden Ehepartnern eine Gewerbeimmobilie gekauft. Beide sind 50% Miteigentümer. Die Immo wird in die Buchhaltung der Einzelfirma vom Mann aufgenommen.

Kaufpreis: 500’000 CHF
Wert gemäss aktueller Schätzung 600’000 CHF
Buchwert: 300’000 CHF

Bei einer Übernahme ins Privatvermögen sind also 300’000 CHF zu versteuern. Wie schaut die Situation steuertechnisch aus wenn die Eheleute getrennt leben und Gütertrennung vom Gericht angeordnet wurde?

Muss der Inhaber der Einzelfirma den gesamten Gewinn versteuern oder werden die 300’000 CHF auf beide Ehepartner aufgeteilt und jetzt muss 150’000 CHF versteuern?

Sind beide Eigentümer der Gewerbeimmobilie auch Eigentümer einer EF? Waren die EF in der Gewerbeimmobilie oder wurde diese nur für Spekulationszwecke gekauft? War die Ehefrau auch mit einer EF in der Gewerbeimmobilie? Für den aktuellen Schätzungsbetrag würde ich vorgängig ein Ruling bei der Steuerverwaltung eingeben, damit dieser ausdrücklich festgelegt ist. MWST Probleme? AHV, da Einzelfirma?

also Mann aktiviert Liefenschaft, mit Grundbucheintrag 100% Alleineigentum, oder?

Geld zahlt Noch-Ehefrau gleich viel wie er
also 50:50

Immobilie 600’
Schuld Bank zBsp 360’
Rest zBsp 240 Schuld bei Ehefrau oder beiden

Trennung Schwidung löst nichts aus, Eigentümer bleibt Einzelfirma

Schuld ggü Nochehefrau bleibt auch gleich.

Es ändert sich NICHTS

  • Beide sind Eigentümer (je 50% Miteigentum)

  • Einzelunternehmen gehört dem Mann und die komplette Liegenschaft (100%) ist in der Buchhaltung aktiviert (wurde vom damaligen Treuhänder so gemacht)

  • Liegenschaft wurde bisher für die Tätigkeit der Einzelfirma des Mannes genutzt

Die Liegenschaft soll jetzt ins Privatvermögen (wird also weiterhin 50% Miteigentum sein) übertragen werden.

Welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus?

die AHV und die Steuern wirds freuen

ca 45 % Abgaben auf dem fiktiven Gewinn
d.h Diff FIBU zu Verkehrswer!

Ausser Mann ist ü58, invalide oder gibt Selbständigkeit teilweise auf

Das Problem beginnt schon früher, wenn in einer Einzelfirma eine Liegenschaft erfasst wird, welche nicht nur dem EF-Besitzer gehört. Genau solche Fehler kosten dann später viele Steuern und Sozialabgaben. Ich würde hier jegliches Vorgehen der Übertragung mit den Steuern absprechen. Zudem hätte sich in genau diesen Fällen ein guter Treuhänder gelohnt…

Vor und während der „Einlage“ der Immobilie war ein Treuhänder tätig, aber leider zeigt sich erst jetzt, dass dieser nicht wirklich einen guten Job gemacht hat…

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das ist hochkomplex und je nach Zeit und Geld das für ein Honorar entrichtet wird ist es unmöglich verlässliche Angaben zu machen

Aöso diese Beratung kann sehr teuer sein, aber günstiger als die Idee die Immobilie der Unternehmung zu entnehmen!

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Ich in in einer ähnlichen Situation:

Gewerbeimmo im Miteigentum 50/50, welche in meine Einzelfirma eingebracht wurde.

Beabsichtige jetzt die Einzelfirma aufzulösen. Scheidung ist im gange.

Wer darf die AHV und Steuern auf die Immo zahlen?

Beide, damit Miteigentum - oder ich da es meine Einzelfirma war?

AHV wird immer der Einzelfirma in Rechnumg gestellt.

Grundstückgewinnsteuer den Eigentümern.