Privatfahrzeug in die Einzelfirma einführen

Hallo Zusammen

Ich habe eine Autocarrosserie Werkstatt eröffnet und bin nun selbstständigerwerbender. Nun möchte ich mein Privat Fahrzeug (Occassion Fz. Wert ca. CHF 2000-3000) in die Einzelunternehmung einbringen für meinen Arbeitsweg zur Garage sowie auch als Ersatzfahrzeug für meine Kunden während ihr Fahrzeug bei mir in der Reparatur ist.

Wie erfasse ich dies möglichst korrekt (Eurotax oder Angebote in Autoscout24)(Buchung 1530 - 2850)?
Muss ich Privatanteile abrechnen oder eher nicht, da ich es sonst Privat nicht brauche?

Für die Antworten und Rückmeldungen danke ich euch im Voraus.

Beste Grüsse

Wenn das Fahrzeug von ihnen Privat nur für den Arbeitsweg genutzt wird, kann man auf Privatanteil verzichten, beim Lohnausweis ist dann „F“ anzukreuzen, dann können sie Privat in der Steuererklärung keine Arbeitswegkosten mehr in Abzug bringen.
Buchungssatz passt so Fahrzeuge an Kontokorrent Inhaber.
Für die Preisbegründung drücke ich mir immer 2-3 Autoscout Inserate mit gleichem Model und ähnlichem Anzahl Kilometer, Eurotax geht auch.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Als Selbstständigerwerbender muss ich kein Lohnausweis machen. Und die Fahrtkosten kann ich ja auch nicht in der Steuererklärung abziehen aufgrund vom Status Selbstständigerwerbender. Oder verstehe ich es anders?

Muss ich jetzt trotzdem eine Gegenbuchung machen oder einen Anteil für den Arbeitsweg vom Gewinn aufrechnen?

Vielen Dank für die Antwort.

Entschuldigen sie, ich habe da wohl aus einer GmbH Sicht überlegt.

Als Selbständigerwerbender können sie Arbeitswegkosten wie z.B. Zugabo als Aufwand verbuchen, dann ist der Gewinn/ Lohn kleiner um diesen Betrag.
Wenn sie Privatanteil verbuchen, wird dieser als Aufwandsminderung verbucht, heisst sie haben dann einen höheren Gewinn, dies hat dann näbst der Steuer auch Auswirkung auf Sozialbeiträge.

Aber wie gesagt, wenn das Fahrzeug von ihnen selber ausschliesslich für den Arbeitsweg benutzt wird, ist ein Privatanteil nicht zwingend.

Das Wichtigste ist

a) dient das Auto über 50 % geschäftlichen Fahrten als Ersatzwagen

Falls das in etwa stimmt, einbuchen 1530 an 2850 für zBsp 3000, nach Eurotax/Autoscout

b) haben Sie ein 2. Auto Privat oder fahren Sie dann mit dem neuen Geschäftsauto auch privat?
Falls kein 2. Auto, Privatanteil mit CHF 1800 buchen (für ein Jahr), ich nehme mal an Sie haben Saldoateuer bei der MWST, oder?

c) gute Weiterfahrt…

Das heisst, wenn ich kein weiteres Privatauto in Besitz habe, muss/soll ich den Privatabzug verbuchen?

Das Auto dient mir ausschliesslich nur für Arbeitsweg und Ersatzwagen für die Kundschaft.

Betr. der MWST-Pflicht warte ich noch 3 Monate wie sich mein Umsatz entwickelt. Ich würde danach eine Hochrechnung machen auf das ganze Jahr und dementsprechend bei der MWST anmelden oder eben nicht.

Falls ich MWST-Pflichtig wäre und mit der effektiven Methode die MWST abrechnen würde müsste ich ja mit dem Privatanteil auch eine Vorsteuerkorrektur verbuchen korrekt?

Muss ich bei der Saldosteuermethode auch betr. Privatanteil Verbuchung die MWST verbuchen oder entfällt die MWST Verbuchung bei der Saldosteuersatzmethode?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

fahren Sie sonst Privat Fahhrad oder nutzen Sie das Ersarzauto dann auch für Privates??

Eff, abrechnen und SSS-Mothode nicht, wenn Einzelunternehmung

Rechnet die selbstständige Person mit Saldosteuersatz ab, ist keine Eigenverbrauchssteuer abzurechnen, diese ist mit dem Saldosteuersatz bereits abgerechnet…

siehe Links

oder allgemeiner

https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/