Privatkonto 2850 nicht bei Auszahlung von geschäftl.Bankkonto?

Hallo
Wenn ein Selbständigerwerbender mit doppelter Buchführung (aber Einzelunternehmen, keine juristische Person wie AG oder GmbH) sich Geld vom geschäftlichen Bankkonto auf das private Bankkonto auszahlen habe ich das bislang gegen 2850 Privatkonto gebucht.

Am Jahresende dann Saldo des Privatkontos via 2800 Eigenkapital ausgebucht.

Aber: Kollege meinte nun, die reine Umbuchung von Geschäftsbankkonto auf das private Bankkonto sollte lieber direkt vom Eigenkapital-Konto runter, da es ja sofort das EK senkt. Ebenso würde er eine Privateinlage auf das Geschäftskonto dann direkt mit Bank an EK buchen und nicht via 2850.

Vor allem soll damit auf dem 2850 nicht am Jahresende ein unnötig hoher Saldo entstehen, was zu Problemen und Nachfragen etwa vom Steueramt führen kann. Das 2850 sollte effektiv nur auflisten, wenn z.B. geschäftliche Ausgaben mit privatem Geld bezahlt wurden oder z.B. die 50% Privatanteile von persönlichen PK-Beiträgen.

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank und viele Grüsse

Hallo mx123

Es scheint hier einige MIssverständnisse zu geben. Das 2850 zeigt dir die Transaktionen an die du während dem Jahr gemacht hast (Einzahlungen, Bezüge etc.) was jedoch massgebend ist für die Steuern ist das gesamte Eigenkapital deiner Einzelfirma, dies besteht aus den beiden Konti 2800 und 2850 sowie dem unverbuchten Gewinn. Das Eigenkapitalkonto 2800 sollte nur einmal im Jahr bei der Verbuchung von 2850 und Gewinn bebucht werden und sollte das Eigenkapital per Anfangs Geschäftsjahr widerspiegeln. Überlegungsfehler deinerseits ist das die Überweisungen direkt als Bezug Eigenkapital gilt, du zahlst dir damit ja deine Stunden.

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Hallo Andreas

Danke Dir! Ja der Kollege meinte, wenn der Saldo vom 2850 hoch ist, gäbe das immer Probleme und unnötige Nachfragen und Aktenanforderungen. (Wobei ich mich wundere, eigentlich ist das doch eine normale Verbuchung…).

Hallo mx123,
Liebe Mitleser,

Grundsätzlich: Für die Beurteilung der finanziellen Lage ist nur das gesamte Eigenkapital (Kontenhauptgruppe, nicht das Konto) massgeblich. Allerdings haben das Konto Privat oder weitere Privatkonti (es finden sich in Jahresrechnungen manchmal Privatkonti für Steuern oder Krankenkasse etc.) - je nach dem wer die Buchführung eingerichtet hat - unterschiedliche Funktionen.

Jedoch sind alle Privatkonti nur eine „künstliche“ Unterteilung vom Eigenkapital. Welche Ausgaben und Einnahmen somit unter welchem Konto gebucht wird hängt vom Ziel ab. In den Lehrbüchern gilt oft der Grundsatz: Kleine Beträge in Privat, grosse in EK. In der Praxis hat sich bei uns aber durchgesetzt, dass das Konto Privat den Privatverbrauch abbilden soll. So kann der Privatverbrauch über die Jahre verglichen werden und beim Jahresabschlussgespräch mit einbezogen werden. Somit würden auch alle „Lohnähnlichen“ Zahlungen an sich selbst darunter fallen.

Nachfragen von Seiten der Steuerverwaltungen gibt es nur, wenn es Unklarheiten gibt. Privatanteile kann man offen ausweisen und so hatten wir noch nie eine Nachfrage deshalb. Möglicherweise auch, weil wir eine klare Politik verfolgen und einen entsprechenden Ruf haben, oder zumindest keinen negativen…

Ich wünsche euch einen guten Abend.

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Beste Grüsse
Stefan

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Hallo Stefan

Vielen Dank!

Viele Grüsse