Produktelieferung neu nach Deutschland

Hallo
Wir exportieren neu einen Gebrauchsartikel nach Deutschland/Österreich an Privatpersonen und Firmen.

Ist diese Aussage betreffend Rechnungsstellung korrekt?

Eine Lieferung ins Ausland gilt grundsätzlich als Exportleistung und ist nicht MWST-pflichtig. Die Verbuchung sollte mit dem MWST-Schlüssel “EXPORT 0,00 %” erfolgen. Auf der Rechnung darf kein Hinweis auf die Mehrwertsteuer aufgeführt werden.

Gibt es sonst noch was zu beachten?

Vielen Dank für die Hilfe.
PK

Guten Tag Herr Kruesi

Vielen Dank für Ihre Frage im Buchhaltungsforum. Genau, Produktlieferungen ins Ausland unterliegen nicht der MwSt, welche dementsprechend nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden darf. Bei der MwSt Abrechnung ist der Umsatz unter Ziffer 200 und der Abzug aller Leistungen im Ausland unter Ziffer 221 auszuweisen.

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse
Nora Bouakaz

Guten Morgen Frau Bouakaz

Vielen Dank für die superschnelle Antwort!!

Was hat es denn für Auswirkungen, wenn auf der Rechnung für den Privatverkauf die MwSt von 19 % ausgewiesen würde?

Beste Grüsse

Peter Krüsi

Guten Tag Herr Krüsi

Die MwSt wird jeweils auf den Nettobetrag erhoben. Da Sie keine 19% abliefern müssen, dürfen Sie den Rechnungsbetrag auch nicht um 19% erhöhen.

Liebe Grüsse
Nora Bouakaz

Nachfrage.
Was hätte dies steuerlich für Auswirkungen, wenn man die MwSt von 19 % auf der Rechnung aufführen würde? (Wurde zeitweise gemach…)
Beste Grüsse und vielen Dank.
Peter Krüsi