Hallo
Wir exportieren neu einen Gebrauchsartikel nach Deutschland/Österreich an Privatpersonen und Firmen.
Ist diese Aussage betreffend Rechnungsstellung korrekt?
Eine Lieferung ins Ausland gilt grundsätzlich als Exportleistung und ist nicht MWST-pflichtig. Die Verbuchung sollte mit dem MWST-Schlüssel “EXPORT 0,00 %” erfolgen. Auf der Rechnung darf kein Hinweis auf die Mehrwertsteuer aufgeführt werden.
Vielen Dank für Ihre Frage im Buchhaltungsforum. Genau, Produktlieferungen ins Ausland unterliegen nicht der MwSt, welche dementsprechend nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden darf. Bei der MwSt Abrechnung ist der Umsatz unter Ziffer 200 und der Abzug aller Leistungen im Ausland unter Ziffer 221 auszuweisen.
Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Nachfrage.
Was hätte dies steuerlich für Auswirkungen, wenn man die MwSt von 19 % auf der Rechnung aufführen würde? (Wurde zeitweise gemach…)
Beste Grüsse und vielen Dank.
Peter Krüsi