Produktionsertrag / Dienstleistungsertrag

Hallo liebe Buchhaltungsprofis

Seit einigen Jahren betreibe ich mit einigen Kollegen eine Microbrauerei und erledige nebenbei die Buchhaltung dafür.

Bisher habe ich jeweils das verkaufte Bier im Kto. 3000 verbucht. Bier welches wir uns zum Eigengebrauch selber abkaufen im 3001 und Bier welches wir an Anlässen und Festen (von uns organisiert) verkaufen unter Kto. 3400 da ich dies als Dienstleistungsertrag anschaue.

Bin ich da in etwa korrekt unterwegs oder liegt irgendwo ein Denkfehler vor?

Vielen Dank für eure Hilfe
Sämi

Also der Privatbezug vom Inhaber erfolgt Grundsätzlich zur Beschaffung oder Herstellkosten, der Bezug ist dann allerdings Erfolgsneutral, die Buchung müsste dann etwa wie folgt Aussehen:

2850 Privatkonto/Kontokorrent an 1200 Warenvorrat zum Herstellkosten z.B. 100 CHF

Wenn sie dazu noch MWST Pflichtig sind, muss man auch eine Vorsteuerkorrekur buchen

2850 Privat an 1174 Vorsteuerkorrektur 7,70 CHF

Für die Anlässe Verkaufen Sie ja das Bier nicht an einen Dritten oder? Sondern sie organisieren Anlass und stellen Bier aus Ihrem Warenvorrat zur Verfügung.

Dann kann für die Anlässe der Buchungssatz genau gleich wie oben lauten, auch mit der Vorsteuerkorrektur wenn sie MWST pflichtig sind.

Wenn Sie bei dem ganzen das Bier an sich selber Gewinnbringend verkaufen, was für mich keinen Sinn machen würde, dann ist es einfach Produktionserlös also Konto 3000. Wie auch immer Sie es machen, ist es meiner Ansicht nach auf keinen Fall ein Dienstleistungserlös, denn Sie verkaufen einfach Bier, das ist keine Dienstleistung.

Auch noch eine weitere Möglichkeit:

Falls der von Ihnen organisierte Anlass zur Werbe oder Marketingzwecken dienen soll, könnte man den Warenbezug als Aufwand buchen anstatt Ihnen als Privatbezug belasten.

z.B. 6600 Werbeaufwand an 1200 Warenvorrat

Halllo buchhalter0701

Vielen Dank für die Antworten.

MWST pflichtig sind wir bei weitem (noch) nicht.

Der Bezug zum Eigengebrauch erfolgt nicht zum Preis der Herstellkosten. Das Fass Bier welches wir jeweils selber beziehen, kaufen wir zu einem, gegenüber dem normalen Verkauf, reduzierten Preis. Darum ist meiner Meinung nach die jeweilige Buchung nicht erfolgsneutral. Um den „normalen“ Verkauf vom Verkauf zum reduzierten Satz zu unterscheiden, habe ich neben dem Konto 3000 zusätzlich ein Konto 3001 erstellt.

Bei den Anlässen habe ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt:
Es gibt Anlässe welche wir selber organisieren und selber ausschenken (bsp. Dorfmärkte etc.). Der dort erzielte Erlös würde dann in den Produktionserlös gebucht.
Daneben gibt es Anlässe an denen wir eine fahrbare Schankanlage oder andere Zapfanlagen vermieten und das Bier dazu gleich mitverkaufen. Dort habe ich bisher die Einnahmen aus den Zapfanlagen als Dienstleistungserträge und das miteglieferte Bier als Produktionserträge gebucht.

Okey ja das kann man gut so machen, wie Sie sagen verkaufen Sie das Bier Gewinnbringend an sich selbst, kann man dann gut unter einem separaten Produktionsertrag in Ihrem bsp. 3001 erfassen wenn Sie sich das so für eine bessere Übersicht wünschen. Im Fall einer GmbH würde ich es aber als eher Schade empfinden aus den Privatbezügen einen Ertrag auslösen, da Sie ja durch den an sich selbst erzeugten Ertrag dann höhere Steuern zahlen da gewinn grösser, falsch ist es aber nicht, kann man machen. Wenn es eine Einzelfirma ist spielts keine Rolle, Einkommen wäre dann der Gewinn wie auch das Privatkonto.

Das mit der Dienstleistung passt auch in Ordnung, das vermieten der Anlage kann man gut als Dienstleistung einstufen, das dazu verkaufte Bier dann aber wiederum Produktionsertrag, somit passt die Sache aus meiner Sicht.

Hallo Buchhalter0701

Nochmals vielen Dank für die Mühe und die Antworten.

Wir sind derzeit auf Vereinsbasis organisiert da Vereine von einer deutlich höheren Freimenge bei der Biersteuer profitieren können und auch bei Kontoführungsgebühren etc. deutlich besser fahren.

Dass wir das Bier auch an uns selber nicht zu reinen Herstellungskosten verkaufen, hängt mit den noch notwendigen Investitionen zusammen. Auf diese Weise kurven wir stets knapp an der Notwendigkeit von Fremdkapital vorbei. Sicher kann man aber in ein bis zwei Jahren sowohl über die Rechtsform als auch über den Bezug zu Herstellungskosten diskutieren.

liebe Freunde des Biers

ich würde den Erlös durch Bier dirch Dritte separat buchen, denn vermutlich müssen Sie einen Preisnachlass dafür gewähren, da Wiederverkauf

Ob die Rechtsform passt müssen Sie prüfen…

Auch ein Verein kann ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Doch muss er einen „ideellen Zweck“ verfolgen.

Wer mit einem Verein geschäftlich tätig sein will, muss diesen zwingend ins Handelsregister eintragen.
Der Vereinszweck darf gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) jedoch nicht gewinnorientiert sein.
Da der Verein notwendigerweise mit einem ideellen Zweck verbunden ist, eignet er sich nur sehr bedingt für den Betrieb eines Geschäfts.

Vielen Dank michel.keck

Wir buchen die drei „Verkaufsarten“ jeweils separat. Das dürfte somit eigentlich passen.

Die Rechtsform passt bisher soweit problemlos da wir in den Statuten durchaus ideelle Zwecke verfolgen. Durch die Verkaufserlöse finanzieren wir uns teilweise, ähnlich wie wenn der Turnverein ein Fest organisiert.

Allerdings sind gewisse Bestrebungen vorhanden, in Richtung Geschäft zu gehen. Sollte es wirklich so weit kommen und die Kapazität weiter vergrössert werden, wird die Rechtsform entsprechend angepasst.

Liebe Grüsse
Sämi