Wir haben eine Putzfrau angestellt per 11.11.2019, welche jeden Mittwoch und Samstag die Büro-Räumlichkeit reinigt (dies wurde auch im Vertrag so festgehalten), total ca. 5.5 Std. in der Woche (Stundenlohn).
Wegen einer Grippe konnte Sie ihre Tätigkeit am Samstag nicht ausüben.
Bin ich richtig in der Annahme, dass sie für den Samstag, welche sie Krankheitsbedingt nicht arbeiten könnte, trotzdem Lohn erhält?
Ich nehme mal an, dass es kein KTG gibt.
Lohnfortzahlung bei Krankheit ist 100% mind. 3 Wochen, sehen Sie selber wie lange es sein kann, nehmen Sie die Berner Skala.