Quellensteuer Halbjahresabschluss

Hallo Zusammen,

ich stehe jetzt kurz vor dem Halbjahreabschluss und habe das Problem, dass ich noch Quellensteuer aus dem letztem Jahr dieses Jahr zurück zahle. Dieses muss ich ja sicherlich in der Buchhaltung angeben oder läuft das einfach so weiter? Ich hatte überlegt den Restbetrag, welcher bis Ende des Jahres noch gezahlt wird, abzugrenzen? Oder muss man das über Verbindlichkeiten machen?

Danke im Voraus