Sie können grundsätzlich Abrechnungsformular herunterladen. Das finden Sie auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung. Falls Sie richtige Tarif anwenden, rechnen Formular automatisch aus, wie viel die Bezugsprovision ist.
Das ist wohl kantonal unterschiedlich. Wir hatten (Arbeitgeber Kanton SG) eine quellensteuerpflichtige Person aus dem Thurgau. Die dortigen Steuerbehörden haben jeweils 1.5% Rabatt für den Arbeitgeber (quasi Verwaltungsentschädigung) gewährt.
Wichtig bei der Quellensteuer ist einfach, dass der Wohnsitzkanton des betroffenen Arbeitnehmers dafür zuständig ist und nicht der Kanton, wo der Arbeitgeber sitzt.
Lieber Kollege @thfo92 , ja wenn der Sitz des Ag für die QST Abrechnung massgebend wäre wo man Löhne abrechnen muss, das wäre eine erhebliche administrative Entlastung
Wohnsitzkanton des betroffenen Arbeitnehmer ist für die QST zuständig, falls der Arbeitnehmer in der Schweiz wohnhaft ist. Für Grenzgänger ist aber Kanton des Arbeitgebers zuständig.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Steuern fallen ja auch bei uns am Wohnsitz an und nicht am Arbeitsort. Wir müssen unsere Steuererklärungen nur selber machen.
Aber es wäre grundsätzlich sicher schön, wenn man als AG die QSt nur in seinem Sitzkanton abrechnen müsste und den Wohnkanton des AN deklarieren müsste. Dann könnte im Endeffekt nämlich die öffentliche Hand die Steuergelder an die richtigen Kantone verteilen.
Irgendjemand wird den Aufwand aber leider haben, momentan sinds halt die AG