Rechnung im aktuellen Jahr, Leistung im Neuen

Hallo zusammen,

Bekannte Situation: Es ist Dezember 2019, der Kunde wünscht sich was und will es noch bezahlen im aktuellen Jahr. Die Leistung/Bearbeitung kommt aber erst im Januar 2020.

Wie können wir dies optimieren, dass wir diese Rechnung nicht als Gewinn anrechnen müssen im aktuellen Jahr 2019?

Mein Buchhalter hatte im vergangenen Jahr im gleichen Fall 10% für das alte Jahr eingerechnet und 90% ins neue (oder so). Aber wir machen jetzt die Buchhaltung selbst in Bexio und ich finde einfach nichts dazu im Netz.

Danke für alle Hinweise.

Hallo Ulf

Wenn die Leistung vollumfänglich (zu 100%) im Jahr 2020 erbracht wird, dann gehört eigentlich der gesamte Ertrag auf das Folgejahr. Eine prozentuale Aufteilung im Verhältnis zum Ausführungsgrad macht nur Sinn, wenn ein Teil der Leistung noch im Jahr 2019 erbracht wird.

Da ich nicht mit Bexio arbeite, kann ich dir nicht sagen, ob dieses Programm für solche Fälle eine spezielle Vorgehensweise bzw. (automatisierte) Lösung anbietet. Von daher kann ich dir nur die „konventionelle“ Variante zeigen.

Falls die Vorausrechnung im Jahr 2019 ganz normal als Ertrag verbucht wurde, kann mit folgender Abschlussbuchung der Ertrag abgegrenzt werden:

31.12.2019: 3xxx Ertrag / 2030 Erhaltene Anzahlungen von Kunden

01.01.2020: 2030 Erhaltene Anzahlungen von Kunden / 3xxx Ertrag (=Rückbuchung)

Betrag: jeweils der Nettoertrag exkl. MWSt

Gruss

Salvi

Guten Morgen

Vielen Dank für die sehr ausführliche Erklärung zum Vorgehen. In bexio kann der Geschäftsfall am Besten mit einer manuellen Buchung abgewickelt werden. Sie finden unter “Buchhaltung” - “Manuelle Buchung” die Möglichkeit das manuell zu buchen und in die Buchhaltung zu bringen.

Einen guten Wochenstart.
Freundliche Grüsse

Tanja Bichler - bexio

Hallo Salvi, hallo Tanja,

besten Dank für die detaillierten Kommentare. Hab den Buchungssatz verstanden (und ausgedruckt :)…mir fehlt die Routine). Den kann ich auch in Bexio so umsetzen kann. Ganz automatisiert geht das dort dann noch nicht :).

Eine schöne Woche zusammen,
Ulf

Hallo zusammen,

kurze Anschlussfrage dazu:
Muss ich auch die MWST zum Ertrag abgrenzen?
Oder kann ich diese dem Q4 Quartal zuschreiben? Sozusagen ist es ok lediglich den Netto Betrag ins neue Jahr zu ziehen?

Hallo Ulf,
Nur Nettobetrag (exkl. MWST) abgrenzen. MWST musst du im 4. Quartal abrechnen.
Gruss
Salvi