Rechnung stellen bei Waren im Ausland

Hallo
Wir haben unseren Sitz in der Schweiz und unser Lager in Deutschland. Nun verkaufen wir einen Teil unserer Waren an eine Firma, die ebenfalls ihren Sitz in der Schweiz und ihr Lager in Deutschland hat. Die Waren werden also in Deutschland von A nach B transportiert. Beide Firmen haben keine Eintragung im deutschen Handelsregister. Welche MwSt. berechne ich?

Hallo Anika

Ohne Gewähr, nur wie es logisch erscheint.
Ich würde die MwSt. zwischen zwei schweizer Unternehmen in CHF zu 7,7% Regelsatz buchen.
Am Ende ist es neutral: die eine Firma bekommt die MwSt. erstattet, die andere muss die erhaltene MwSt. abführen. Das bedeutet, dass es sowohl für den Staat neutral ist, als auch für beide Unternehmen.

Es könnte auch eine nicht steuerbare Leistung sein, weil sich (aus deutscher Perspektive) alles im Drittland abspielt. Hier wäre dann vielleicht Reverse-Charge das massgebliche Prinzip, allerdings weiss ich nicht, ob dies auch bei physischer Warenlieferung greift.

Weil eben leider die Mehrwertsteuer ein sehr komplexes Gebiet ist, besonders grenzüberschreitend, ist dies keineswegs sicher. Bitte also eventuell einen deutschen Steuerexperten befragen.

Grüsse, Tobias

8tung ab 100 Umsatz müssen ausl. Unternehmen in der Schweiz MWST Vertreter haben.

Das ist Sicht CH.

Umgekehrt prüfen, ob das auch für in Ihren Fall D geht.

MWST D entscheidet

Hallo Tobias
Vielen Dank für deine Antwort.
So hatte ich und der Leistungsempfänger auch gedacht.
Grüsse Anika

Hallo Michael
Vielen dank für die Antwort, ist für mich etwas zu kryptisch formuliert.
Beide Firmen haben ihren Sitz in CH und sind dank Umsätzen in DE in DE mehrwertsteuerpflichtig. Beide haben in DE eine UID. Die Ware die verkauft wird bleibt vorerst in DE und wird je nach Auftrag an Endkunden in DE oder an Endkunden in CH (Verzollung nach CH) geliefert und verkauft.

habe den Überblick verlohren…

CH Firma, Lager in D
liefert an
CH Firma auch Lager in D.

Vom D Lager ans andere in D?

Genau so ist es. :+1:
Und die Waren werden dann irgendwann einzeln an Endkunden in CH (Verzollung nach Bedarf) oder an Endkunden in DE verkauft.
Eine etwas besondere Konstellation.

geht es um Lief D nach D (also Inland aus Sicht D)?

Ja genau.
Nur Rechnungsteller und Rechnungsempfänger haben den Sitz in CH, sind b aber bin DE mehwertsteuerpflichtig.

Ich würde meinen, es handelt sich hierbei um einen innerdeutschen Verkauf.
Also ist die Deutsche MWST massgebend.

Schweizer MWSTG Art. 7:

"Als Ort einer Lieferung gilt der Ort, an dem:

a.
sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Befähigung, über ihn wirtschaftlich zu verfügen, der Ablieferung oder der Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung befindet;
b.
die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes zum Abnehmer oder zur Abnehmerin oder in dessen oder deren Auftrag zu einer Drittperson beginnt."

Für die Schweiz ist das also ein Handel im Ausland und daher nicht MWST-pflichtig. Da ihr in DE steuerpflichtig seid, müsst ihr die Deutsche MWST abliefern. Erst, wenn Firma B die Ware in die Schweiz importiert, sieht es anders aus. Aber das kann dir ja egal sein, das ist dann Sache deines Kunden.

Also wenn beide Deutsche UID haben und die Ware so oder so Inland geliefert wird, muss mit der Deutschen MwSt. gearbeitet werden. Genau deswegen habt ihr ja beide eine Deutsche UID.