Rechnung von Privat an Firma - mit oder ohne MwSt?

Liebe Alle,

wir haben seit Neuestem eine freie Mitarbeiterin in der Schweiz, die auf Stundenbasis für unsere Schweizer Firma arbeitet und monatlich eine Rechnung über die geleisteten Stunden senden soll. Sie macht dies nicht gewerblich, sondern privat nebenbei, um sich das Studium zu finanzieren.

Muss sie in ihren Rechnungen Mehrwertsteuer abrechnen, oder nicht?

Vielen Dank!

Herzliche Grüße aus Deutschland,

  • Schradi -

MWST wird in der Schweiz fällig, wenn der Jahresumsatz 100’000.- CHF in zwei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt. Also spätestens dann ist man verpflichtet sich als MWST-Pflichtiger anzumelden. Freiwillig darf man das schon vorher, das bringt in Gewissen Situationen Vorteile, aber muss gut abgeschätzt werden.

Ich denke nicht, dass das hier der Fall ist. Allerdings muss sie aufpassen, denn wenn der JahresGEWINN höher als 2’400.- CHF ist, müsste sie sich als Freischaffende bei der Sozialversicherung (in der Schweiz die SVA des entsprechenden Kantons) als selbstständig erwerbend anmelden. Weil es sich ab diesem Betrag, laut Sozialversicherung, eben nicht mehr um einen Nebenerwerb handelt.

Das hat damit zu tun, dass sie als „Vollzeit-Student“ vermutlich als nicht erwerbstätig gemeldet ist und somit das Minimum an Sozialversicherungsabgaben bezahlt. Als selbstständig erwerbend werden jedes Jahr die Sozialversicherungsabgaben anhand ihres selbstständigen Einkommens berechnet.

Vielen Dank, thfo92!

Das hilft mir weiter - und ich werde die Information an unsere Studentin weitergeben.

Ich wünsche eine schöne und erfolgreiche Woche!

Herzliche Grüße

  • Schradi -

Aus unserer Vergangenheit:
Bei uns können Freelancer nur Rechnung stellen, wenn SIe einen Amtlichennachweis bringen, dass sie selber die Sozialversicherungen abrechnen - ansonsten sind sie bei uns angestellt.
Ansonsten kann das sehr teuer werden, wenn die Mitarbeiterin die Sozialversicherung NICHT selber abrechnet. Dasselbe Problem wie bei „selbständigen“ Reinigungskräften…
Hoffe das hilft weiter…

Das ist korrekt. Auch wenn die Arbeitskraft die Einnahmen dann korrekt versteuert, handelt es sich streng genommen um etwas ähnliches wie Schwarzarbeit, da eben die Sozialversicherungsabgaben hinterzogen werden.

Als Freelancer macht es daher eigentlich immer Sinn, sich bei der SVA als selbstständig erwerbend anzumelden. Das kostet ja an sich nichts und bei Bedarf kann man sich auch wieder als nicht erwerbstätig oder unselbstständig erwerbstätig zurückstufen.

Solange ein Selbstständig erwerbender nichts verdient, zahlt er ja auch nur die Minimalabgaben (ca. 500 Franken pro Jahr).

Ganz einfach: Damit Du auf der sicheren Seite bist, muss sie sich bei der SVA als selbständig im Nebenerwerb anmelden. Sobald sie das gemacht hat, muss sie bei der SVA eine Selbständigkeitserklärung verlangen und die bei Dir abgeben. Du bist verpflichtet, von allen Freelancern sowas zu haben. Hast Du das nicht, so haftest Du für die Sozialabgaben, weil solche Freelancer eben aus der Sicht der SVA eine Art „Scheinselbständige“ sind. Und diesen Status gibts in der Schweiz nicht.

Wenn Du einzige Arbeitgeberin der studentin bist, wird sie den Selbständigenstatus wahrscheinlich nicht bekommen.
Verdient sie also mehr als 2’400.-/Jahr, kann sie dir zwar Rechnung stellen, Du musst jedoch ihre Sozialabgaben abrechnen.

Am besten klärt Ihr das ASAP mit der SVA - Du kannst sonst in Teufels Küche kommen.

Gruess Hanspeter

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für Eure Antworten!

Das ist wirklich hilfreich. Aktuell sieht es so aus, dass die Chefin überlegt, die Studentin fest einzustellen, damit alle auf der sicheren Seite sind. Dann würde sich auch die Frage ob mit oder ohne Mehrwertsteuer in Wohlgefallen auflösen.

Herzliche Grüße aus Deutschland

  • Schradi -