Rechnung von Privat möglich, oder muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Guten Abend zusammen

es wäre schön wenn ich einen Ratschlag bekommen kann, wie ich folgende Situation gut löse, ohne Probleme zu bekommen.

Ich besitze aus einer ehemaligen Selbstständigkeit in Deutschland noch einige Geräte, Maschinen und Material, den Wert schätze ich auf ca. 10.000CHF.
Es befindet sich alles noch in Deutschland und ist dort eingelagert oder wurde von meinem alten Arbeitgeber noch eingesetzt. Nun muss und möchte ich den Bestand abbauen und verkaufen…

Kann ich von Privat Rechnungen ohne MwSt. schreiben oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Der Verkauf soll in der EU statt finden, um nicht auch noch das Problem mit der Verzollung bei der Einfuhr in der Schweiz lösen zu müssen.
Wenn verkauft dann ist verkauft, ich möchte das nicht nachhaltig betreiben und erneut Sachen zum Verkauf erwerben…

Gelesen habe ich davon das die MWST in der Schweiz fällig wird, wenn der Jahresumsatz 100.000CHF beträgt, das werde ich niemals erreichen, aber gelesen habe ich auch, dass wenn der Jahresgewinn höher als 2.400CHF ist, die Sozialversicherung fällig wird und man ein Gewerbe anmelden muss.

Gibt es eine vernünftige Lösung, wenn ich hier einer Volzeitbeschäftigung nachgehe?

Viele Grüsse
Tobias

Guten Tag

Verstehe ich es richtig, die Geräte und Maschinen sind in ihrem Privaten besitz und nicht im Besitz einer Gesellschaft?
Ich würd gar nicht eine Rechnung machen, sondern einen Kaufvertrag mit dem Käufer abschliessen.
Das mit den ab 100k Umsatz MWST Pflicht ist lediglich so in der Schweiz, aber da sind Juristische Personen gemeint.
Das mit den Sozialversicherung stimmt auch, aber hier sehe ich keinen Zusammenhang mit Ihnen, Sie reden ja von keiner eigener Firma?
Gewinne aus Veräusserungen von beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz Steuerfrei

Gruess

Guten Tag

Zuerst vielen Dank für ihre Antwort, die hat mir sehr geholfen.

Es ist richtig das sich alles in meinem privaten Besitz befindet und ich kein Gewerbe betreibe.

Einen freundlichen Gruss
Tobias

Also, Ware liegt in D. Falls dortige frühere Gesellschaft ordentlich stillgelegt ist, kann Ware privat veräussert werden.

CH Recht ist davon nicht tangiert da Ware von D in EU geht.