Rechnung von Tochterfirma bezahlt

Hallo Sevi,

Ich erlaube mir mich hier einzubringen.

Betreffend der Buchung:
Mutter: Tochterfirma/Bank BRUTTO
Tochter: Aufwand/Verbindlichkeiten Muttergesellschaft mit Vorsteuerabzug

Betreffend den Zinsen:
Im Detail gibt es da verschiedene Ausprägungen. Jedoch gilt der Grundsatz, dass Geschäftsfälle einem „Drittvergleich“ standhalten müssen (sogenanntes „Dealing-at-Arm’s-Length“-Prinzip). Bei kleinen Darlehen (im Verhältnis zur Bilanz) wird da in der Regel kein Aufstand gemacht. Aber wenn es um mehr geht, ist jeweils eine angemessene Verzinsung, so wie Sie z.B. im Rundschreiben „Steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen (…)“ festgelegt sind, der bessere Weg.

Ich hoffe es hilft. Wenn ja bitte mit „Herz“ versehen :slight_smile:

Beste Grüsse
StefanB

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