Rechnungsabgrenzung

Hallo zusammen,

Sachverhalt
Ein Lieferant hat während des Jahres 2020 regelmässig Leistungen für seinen Kunden erbracht. Aufgrund der Vorjahreszahlen wurde der Umfang dieser Leistungen auf CHF 120’000 geschätzt.

Dem Lieferanten wurde daher während des Jahres 2020 jeden Monat eine Akontozahlung à CHF 10’000 ausbezahlt.

Am Ende des Jahres 2021 wurden die erbrachten Leistungen aus dem Vorjahr detailliert abgerechnet. Gemäss dieser Abrechnung muss der Lieferant seinem Kunden noch CHF 5’000 zurückbezahlen. Die entsprechende Rechnung wird der Lieferant aber erst im Folgejahr 2022 erhalten und begleichen.

Frage
Muss der Lieferant beim Jahresabschluss 2021 Abgrenzungen vornehmen? Wenn ja, welche? Oder ist das Jahr 2021 gar nicht betroffen, da die Leistungen im alle im Vorjahr erbracht wurden und der Saldo erst im Folgejahr in Rechnung gestellt und bezahlt wird?

Vielen Dank und liebe Grüsse
Fabio

Hoi Fabio

Für den Lieferanten ist es ja eine offene Rechnung, die noch das laufende Jahr betrifft jedoch erst im Folgejahr gezahlt wird.

Also entweder als Kreditor oder TP (2000 oder 2300) buchen. In Deinem Fall eher 2300 es sei denn, Du hast ihm eine Rechnung über den geschuldeten Restbetrag geschickt. Dann wärs 2000.

Gruess Hanspeter