Ich hätte folgende Frage bezüglich Rechnungsabgrenzungen:
Gemäss Lehrbücher werden sämtliche Abgrenzungen jeweils ohne MwSt. verbucht. Ist dies auch der Fall, wenn man die MwSt. nicht effektiv, sondern nach Saldosteuersatz und nach vereinnahmten Entgelten abrechnet? Also ausnahmslos sämtliche Rechnungsabgrenzungen immer ohne MwSt. verbuchen, oder gibt es doch Ausnahmen zu beachten?
Dem ist so. Bei Saldosatz machst Du per 31.12. folgende Split-Buchung:
Debitor an Brutto-Rechnungsbetrag 1100 an (Haben bleibt leer) Bruttobetrag
Debitor netto ohne MwSt (Soll bleibt leer) an 3400 Nettobetrag
MwSt auf Debitor (Soll bleibt leer) an 2xxx MwSt-Betrag
2xxx ist ein Hilfskonto für zu zahlende MwSt
Zeile 2 und 3 müssen dann den Betrag von Zeile 1 ergeben.
Am 1.1. des Folgejahres buchst Du einfach genau anders herum, um alles aufzulösen.
Danach ist Konto 100 auf null. Ebenfals das Konto 2xxx.
Das Ertragskonto steht auf minus-Nettobetrag.
Jetzt zahlt der Kunde und Du buchst einfach 1020 an 3400 Bruttobetrag mit MwSt-Code.
Jetzt ist das Ertragskonto auf null (logisch, der Ertrag gehört ja ins Vorjahr). Die MwSt ist korrekt auf dem MwSt-Konto verbucht.
So geht das mit Banana, andere Programme dürften das ähnlich handhaben. Geht ja erst mal darum, dass Du das Prinzip verstehst:
der Ertrag gehört ins Vorjahr, weil er ja da erwirtschaftet worden ist.
die MwSt gehört ins Folgejahr, weil sie ja ers nach Kundenzahlung fällig ist.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich verwende als Buchungsprogramm BusPro. Ich bin nicht sicher, ob ich dort die von dir erwähnte Split-Buchung vornehmen kann.
Könnte ich auch einfach folgende Buchung vornehmen:
31.12. Aktive Rechnungsabgrenzung / Ertrag (Nettobetrag ohne MwSt.)
1.1. Ertrag (Nettobetrag ohne MwSt. / Aktive Rechnungsabgrenzung
Wenn dann der Kunde bezahlt, bucht man einfach den Ertrag normal ein. Allerdings hat man dann einen Differenzbetrag, da zwar dem Kunden 7.7 % MwSt. in Rechnung gestellt wird, letztlich aber eben wegen dem SSS einen reduzierten MwSt.-Betrag abliefern muss.
Bei Rechnungen von Lieferanten buche ich jeweils den Bruttobetrag als passive Rechnungsabgrenzung ein, da man ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Habe gestern mit einem Wirtschaftsprüfer darüber gesprochen. Er hat mir dazu geraten, dies so vorzunehmen.
Eine weitere Möglichkeit wäre auch, das Konto “Nicht fakturierte Dienstleistungen” und als Erfolgskonto “Bestandesänderungen nicht fakturierte Dienstleistungen” zu verwenden. Hier würde ich auch einfach den Nettobetrag buchen.
Ich teile den Vorschlag von dem Wirtschaftsprüfer. Das erscheint mir ein pragmatisch aber durchaus korrektes Vorgehen.
Wenn du zur Ermittlung vom Nettobetrag ohne MwSt. auch noch den Saldosteuersatz anwendest, dann stimmt es sogar sehr genau.