Rechnungsadresse

Guten Tag,
Betreffend der MWST gilt ja, dass eine Rechnung immer auf diejenige Firma lauten muss, welche die Rechnung bezahlt und den Vorsteuerabzug geltend machen will. Wie ist es jedoch allgemein, wenn man die MWST mal aussen vor lässt. Gibt es aus steuerlicher Sicht oder generell zur Buchführung den zwingenden Grundsatz, dass immer die korrekte Rechnungsanschrift auf der Rechnung stehen muss?

Konkret erstelle ich seit kurzem die Buchhaltung für eine kleine Firma, welche Wohnungen in mehreren Immobilien vermietet. Die Rechnungen für z.B. Strom, Wasser, Versicherungen, Unterhaltskosten, etc. werden an die Verwaltung geschickt (somit Rechnungsempfänger = Verwaltung). Schlussendlich bezahlt jedoch die Immobiliengesellschaft die Rechnung. Ich habe die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass Rechnungen grundsätzlich immer auf diejenige Firma lauten müssen, welche die Rechnung dann auch effektiv bezahlt. Gibt es da evtl. für die Immobilienverwaltung/-buchhaltung spezielle Regelungen diesbezüglich? Auf den Rechnungen ist jeweils aufgeführt, welche Liegenschaft es betrifft. Die Immobiliengesellschaft ist nicht MWST-pflichtig.

Welche Folgen hätte eine falsche Rechnungsanschrift?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank bereits im Voraus!

Hallo Angela

Bei juristischen Personen muss die Rechnungsanschrift für alles, was „im Hause bleibt“ (z.B. Fahrzeugversicherung, Telefon, Miete etc.) auf die Firma lauten.

Geht es allerdings um Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bezahlt werden, sieht es anders aus.
Da kann also die Rechnung an die Verwaltung gehen, die reicht Sie an die Immogesellschaft weiter und die zahlt. Es ist ja ein klarer Zweck ersichtlich: Die Bezeichnung der jeweiligen Liegenschaft.

Hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruess Hanspeter

Ich kenne mich hier rechtlich zu wenig aus. Aber ich kann die ein Beispiel nennen.
Vor mehreren Jahren arbeitete ich bei einer Firma im Thurgau. Nennen wir sie mal ABC GmbH.

Nach einer Weile hat sich die ABC GmbH in ABC AG umfirmiert. Bei jeder Rechnung die nun reinkam und auf ABC GmbH lautete mussten wir beim Rechnungssteller eine neue Rechnung auf die korrekte Anschrift bestellen.

Ob das nun so gemacht werden musste, wusste ich nicht. Das Unternehmen war aber der Ansicht, es würde alles einfacher machen, wenn von Anfang an alles korrekt ist. Und da haben sie sicher nicht Unrecht.
Also auch, wenn das jetzt nicht Vorschrift ist, würde ich persönlich trotzdem auf eine gewisse Vereinheitlichung achten, da es dir dann auch die Arbeit erleichtert.