Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Rechnungslegung bei grossen Unternehmen oder auch dem Staat. Ich selber bin kein Buchhalter aber würde das ganze Thema gerne verstehen.
Mein Verständnis:
Wenn z.B. eine Person ein Bussgeld zahlen soll, bekommt diese Person ein Dokument zugestellt welches eine Vorgangsnummer trägt, die auch wiederum einen Bezug zu einem T-Konto der Buchführung ermöglicht. Das bedeutet, es gibt eine Forderung z.B. über 100 CHF mit der Nummer 000-1.
Wenn diese Forderung nicht durch Zahlung ausgeglichen wird, wird eine Mahnung erstellt welche den Wert 120 CHF hat mit der Nummer 000-2.
Wenn man eine Buchhaltung nun von Hand leisten würde, müsste die Forderung 000-1 ausgebucht werden da diese nicht ausgleichen ist und anstelle dieser würde die Forderung 000-2 (Mahnung) treten.
- oder -
Es würde eine Forderung geben. 100 CHF mit der Nummer 000-1 und wenn diese nicht gezahlt wird, eine Mahnung erstellt mit der Forderung vom 20 CHF mit der Nummer 000-2. Dann müsste der Person aber auch noch einmal die original Rechnung zugestellt werden. Mit der Aufforderung, die original Rechnung zu zahlen und die Mahngebührenaufstellung auszugleichen.
Ist dieses Verständnis korrekt?