Rechnungslegung in den Doppeltenbuchführung

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Rechnungslegung bei grossen Unternehmen oder auch dem Staat. Ich selber bin kein Buchhalter aber würde das ganze Thema gerne verstehen.

Mein Verständnis:
Wenn z.B. eine Person ein Bussgeld zahlen soll, bekommt diese Person ein Dokument zugestellt welches eine Vorgangsnummer trägt, die auch wiederum einen Bezug zu einem T-Konto der Buchführung ermöglicht. Das bedeutet, es gibt eine Forderung z.B. über 100 CHF mit der Nummer 000-1.

Wenn diese Forderung nicht durch Zahlung ausgeglichen wird, wird eine Mahnung erstellt welche den Wert 120 CHF hat mit der Nummer 000-2.

Wenn man eine Buchhaltung nun von Hand leisten würde, müsste die Forderung 000-1 ausgebucht werden da diese nicht ausgleichen ist und anstelle dieser würde die Forderung 000-2 (Mahnung) treten.

  • oder -

Es würde eine Forderung geben. 100 CHF mit der Nummer 000-1 und wenn diese nicht gezahlt wird, eine Mahnung erstellt mit der Forderung vom 20 CHF mit der Nummer 000-2. Dann müsste der Person aber auch noch einmal die original Rechnung zugestellt werden. Mit der Aufforderung, die original Rechnung zu zahlen und die Mahngebührenaufstellung auszugleichen.

Ist dieses Verständnis korrekt?