Guten Tag
Wir haben unsere Buchhaltung per 01.01.2020 auf Navision umgestellt. Da Navison zentral von unserer Muttergesellschaft in Italien eingerichtet wird, ergeben sich immer wieder Diskussionen aufgrund unterschiedlicher Vorschriften. Im EU-Raum ist es scheinbar so, dass die Vergabe von Rechnungsnummern im System zwingend nach Datum sortiert werden muss. Also wenn die Rechnung Nr. 10003 mit Datum 10.02.2020 ausgestellt wurde, darf die Rechnung Nr. 10004 nicht das Datum 08.02.2020 haben. Dies sei auch bei der Verbuchung von Kreditoren-Rechnungen so (wobei hier ja nur im System die Nummer vergeben wird).
Ich habe nun das Problem, dass ich rückwirkend von 01.01.2020 bis heute Kreditorenrechnungen verbuchen muss, aber je nach Rechnung entscheiden muss, in welchen Monat die Rechnung gebucht werden soll. Lange Rede kurzer Sinn: gibt es in der Schweiz ein Gesetz welches vorschreibt, dass Rechnungsnummern zwingend fortlaufend sein müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe!