Reduzierung Kreditorenforderung aus Vorjahren - wohin buchen?

Hallo zusammen

Wie bucht Ihr, wenn ein Rechnungsbetrag für einen Aufwand (z.B. Handwerkerkosten) noch ganz oder teilweise wg Streitigkeit zurückbehalten wird, die Leistung aber erfolgt ist, und dann in einem späteren Jahr die Rechnung im Rahmen einer Einigung reduziert wird?

Ich hatte bisher im Leistungsjahr Aufwand (z.B. 6100 Unterhalt/Reparaturen) an 2310 (unbezahlter Aufwand Berichtsjahr) gebucht. Nach Jahreswechsel dann 2310 an Kreditor und wenn bezahlt wurde Bank an Kreditor.

Aber - wenn man sich einigt und dem Debitor nur einen geringeren Betrag zahlt, wohin bucht Ihr den Rest? Bislang hatte ich den zum Einigungsdatum gegen das ursprüngliche Aufwandskonto gebucht (also zB. Kreditor an 6100), aber bei einem grösseren Betrag rauscht mir dann das Aufwandskonto womöglich ins Haben, das wird dann ja unübersichtlich.

Wie macht Ihr das, bucht Ihr das z.B. als ao Ertrag oder anderswohin?

Vielen Dank!

Hi
Rückstellung bilden und wenn dann entschieden wurde was bezahlt werden muss die Rückstellung wieder auflösen.

Falls es nichts grösseres ist kannst du ja auch eine Rechnungsabgrenzung machen und bei verminderten Kosten in der folgender Rechnungsperiode die Differenz auf das ausserordentliche Ertragskonto buchen.