Reisespesen (Bewirtungsaufwendungen) und Privatanteil

Gibt es bei Bewirtungsaufwendungen (Beispiel: Geschäftsessen über z.B. 200 CHF mit 4 Personen inkl. meiner Person als Einzelfirma im Handelsregister) eine Regelung hinsichtlich eines möglichen Privatanteils? Wie wären dann die Buchungssätze?

6640 / 1020 => 200 CHF (inkl MwSt)

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Solange das Essen geschäftsmässig begründet ist, ist kein Privatanteil notwendig. Wichtig ist, dass auf der Quittung jeweils die Namen der eingeladenen Kunden und der Grund für die Einladung notiert werden.

hallo Relax

Bitte denke auch daran, dass aus MWST Sicht die Belege konform sein sollten. Es gibt eine betragliche Regelung wo eine Quittung nicht mehr reicht sondern eine MWST konforme Rechnung des Restaurants ausgestellt werden sollte (oder sogar eine Rechnung verlangt werden sollte - m.E. sind dies Beträge über CHF 400).
Gruss
Arthur

Noch eine Anschlussfrage:
Wie lautet der Buchungssatz bei einem Essen im Ausland mit einem ordentlichen Bewirtungsbeleg über z.B. 100 EUR (Betrag inkl. der ausländischen MwSt.)? Darüber hinaus vom Privatkonto bezahlt.

hallo Relax

Die Buchung lautet:

Aufwandkonto (Essen/Representationen etc.) an Kontokorrent privat (inkl. MWST),
Die MWST kannst Du nicht zurückfordern, ausser Ihr rechnet mit Deutschland die MWST ab.

Gruss
Arthur