Reisespesen Inhaber GmbH richtig verbuchen

Hallo zusammen, ich habe mich schon ein bisschen durchgelesen, aber habe das Gefühl, dass die Meinungen der Profis etwas auseinandergehen, deshalb meine Frage: gibts da eine klare Regel?

Als Inhaberin einer GmbH war ich auf einer 3-tägigen Weiterbildung, verbunden mit viel Netzwerken und ein bisschen Freizeit in Portugal. Nun bin ich nicht sicher, ob ich das alles (also Flug, Essen, Seminarkosten) unter Weiterbildung buche (unter 5810 Weiterbildung oder sogar 5832 Reisespesen Personalaufwand), oder ob ich es unter Reise/Repräsentations-spesen buche (6640)… wie macht ihr das? Und noch eine Frage: würdet ihr den Privatanteil, zb Essen am Strand an einem Tag, fairerweise abziehen?

„Normale“ Kilometerspesen, dich ich für die Fahrt zu Kunden abrechne, buche ich unter 6640…

Nun bin ich gespannt auf eure Antworten, vielen Dank schonmal dafür…

Hallo Conny

Die reinen Weiterbildungskosten gehen auf Personalkosten Weiterbildung.
Flug, Hotel, Essen etc. geht auf 6640.

Ich lasse das bei mir so. Bisher hat keiner gemault. Ich habe jedoch von Kunden gehört, dass ein besoders pingeliger Steuerkommissär einen Privatanteil für Verpflegung aufgerechnet hat. mit der Begründung, zuhause müsstest du auch essen…

Ich würde da pokern…

Gruess Hanspeter

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