Remote Personal im Ausland

Hallo
Als Internetfirma haben wir vereinzelt Arbeitnehmer im Ausland, welche komplett Remote für uns tätig sind. D.h. der Arbeitsort ist im Ausland. Darunter ist auch eine Person, welche ein festes monatliches Gehalt bezieht. Sozialleistungen oder Quellensteuer fallen ja dadurch in der Schweiz keine an, da keine physische Arbeitsleistung in der Schweiz erfolgt.
Sollte man diese Zahlung als Lohn oder als Fremdarbeiten verbuchen? Betriebswirtschaftlich wäre es eher ein Lohn, jedoch Zwecks Abstimmung AHV wäre es wohl einfacher als Fremdarbeiten. In diesem Fall müsste der Empfänger wohl eine Pseudofaktur erstellen?! Was meint Ihr?
Grüsse
Martin

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Hi Martin

Ich glaube so einfach ist das nicht - hier geht es um grenzüberschreitende Arbeitsleistung und wenn der Mitarbeiter nicht auf eigene Rechnung abrechnet, musst du das abklären (du bist in einem Anstellungsverhältnis) .
Hast du das mit der Ausgleichskasse abgeklärt?

Gruss Sylvia

Hallo Martin

Das ist tatsächlich sehr problematisch. Das Problem ist weniger die Verbuchung in der Schweiz als die Situation im Ausland. Wenn eure Firma im Ausland als Arbeitgeber auftritt, muss Sie die lokalen Arbeitsgesetze einhalten. Zudem kann eure Firma im Ausland eine Steuerpflicht begründen. Häufig taucht das Problem erst nach Jahren auf. Dann können Forderungen auf euch zukommen, die euch ruinieren können. Zu beachten sind auch die MWST-Pflichten im Ausland und in der Schweiz (Bezugssteuer).

Meinen ausländischen Kunden, die in der Schweiz tätig werden möchten, empfehle ich deshalb immer, in der Schweiz eine Tochtergesellschaft zu gründen oder die Angestellten über einen Personaldienstleister anzustellen.

Weitere Schwierigkeiten können sich auch mit den direkten Steuern ergeben: So ist es meist nicht einfach zu beweisen, dass es sich bei Zahlungen an Ausländer um geschäftsmässsig begründeten Aufwand handelt. Bei Warenimporten ist das relativ einfach, da ja etwas physisch geliefert wird. Bei Dienstleistungen kann das insbesondere im Nachhinein fast unmöglich werden. Deshalb ist es notwendig, die Aufgaben, Aufträge und Verträge sehr genau und ausführlich zu dokumentieren.

Internationale Fragen sind sehr anspruchsvoll, auch für Profis. Auch wenn das nicht billig ist, empfehle ich euch dringend, euch beraten zu lassen. Es kann sich als günstiger erweisen.

Hoi Martin

Ich empfehle dir einen Treuhänder im entsprechenden Land bei Seite zu ziehen, denn wenn du Personen im Ausland beschäftigst sind da deren Gesetze zu befolgen. Sozialversicherungen in den entsprechenden Ländern.

Den Tipp mit dem Personaldienstleister halte ich auch für eine sehr gute Idee. Eine Tochtergesellschaft im Ausland ist allerdings eher ungünstig - da zusätzliche Kosten.

Grüsse

Hallo Zusammen
Der rechtliche Aspekt interessiert mich, da ich gerne ins nicht-EU Ausland auswandern möchte aber weiterhin remote für eine Schweizer Firma arbeiten möchte.
Insbesondere interessiert mich der Aspekt was mein CH Arbeitgeber tun muss um rechtliche Probleme auszuschliessen.
Weiss jemand etwas genaueres, hat einen Tipp?
Besten Dank
Bruno