Reservenbildung bei Verlust?

Hallo liebe Community :raised_hand:

In OR Art. 671 Abs. 1 steht, dass fünf Prozent des Jahresgewinns der allgemeinen Reserve zuzuweisen sind, bis 20% des einbezahlten Stammkapitals erreicht sind.

Wie ist der Sachverhalt gelagert wenn Verlust „erlitten“ wurde? Wir hatten im ersten Jahr mehrheitlich nur Aufwendungen. Wir gehen davon aus, dass dann keine Reserve gebildet werden muss. Gehen wir da richtig der Annahme?

Danke für ein Feedback & ein gute Geschäfte im 2022 :sunglasses:

Hallo KeinPlan :wink:

Deine Annahme ist korrekt, du hast wohl alles andere wie kein Plan.
Allgemeine Reserven gem. OR sind nur auf dem Jahresgewinn zu bilden.

Hinweis:
So wie es tönt hast du eine GmbH. Da oftmals „nur“ CHF 20’000 Stammkapital vorhanden ist, stellst sich schnell die Frage bezgl. hälftigem Kapitalverlust…

Liebe Grüsse

Hello TREX :sauropod: :partying_face:

Naja in der Schule aufpassen und ein paar Bücher lesen gibt eben auch „nur“ Halbwissen, sodass ich mich lieber noch hier kurz absichere bei Leuten wie dir, die Erfahrung haben. Daher an dieser Stelle danke für das schnelle und kompetente Feedback. :handshake:

Vonwegen deinem Hinweis: Korrekt habe eine eine GmbH. Aber soooo schlecht hab ich auch wieder nicht gewirtschaftet. In der Aufbauphase sind halt bloss etwas mehr Aufwände entstanden. Habe eine dynamische Liquiditätsplanung, sodass ich Unterbilanz, (hälftigen) Kapitalverlust und Überschuldung stets im Blick habe. Aber soweit wird es sowieso nicht kommen, da meine Fixkosten derart zum vergessen klein sind - bin smart unterwegs haha. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Aber eyy wenn ich dich schon dran habe, hab ich noch eine andere Frage, die du mir sicherlich beantworten kannst. Wie du sicherlich festgestellt hast, bin ich gerade am Jahresabschluss. Bis auf die Steuerrechnung hab ich alles beisammen. Um das Jahr abzuschliessen möchte ich eine Abgrenzung machen bzw. Rückstellung bilden. Dafür hab ich mich eines Online-Kalkulator des Steueramtes bedient. Den Betrag weiss ich somit. Wie muss ich das nun verbuchen? Ist Steueraufwand (8900) / Abgrenzung für Steuern bzw. kurzfristige Rückstellungen (2330) korrekt?

Wünsche einen weiterhin „ruhigen“ Wochenauftakt :sunglasses:

Okay. Top.
Bei einer „kleinen“ GmbH stellt sich diese Problematik halt bereits bei einem Verlust von CHF 10’000.

Bezgl. Steuern:
Korrekt, 100 Punkte für den Kandidaten / die Kandidatin. :slight_smile:

Liebe Grüsse

Ja da hast du recht. Je nach individueller Ausgangslage kann das einer Firma zum Verhängnis werden. Aber bin gewappnet. Trotzdem danke fürs Sensibilisieren. :smiley:

Ist zwar schon ne Weile her wo ich in FiBu die Schulbank drückte, aber bin immer wieder erstaunt was noch hängen geblieben ist. Danke für die Rückbestätigung. :star_struck:

Und wenn Du mit Kein Plan Gewinn erwirtschaftest und Dir eine Dividende oder Superdividende auszahlst, werden dort auch gesetzliche Reserven fällig. Und natürlich Auszahlung an Dich 2/3, ein Drittel geht an die ESTV wo Du das dann via private StE zurückforderst.

Gruess Hanspeter

Hallo Hanspeter :raised_hand_with_fingers_splayed:

Das Forum scheint ziemlich belebt zu sein. :ok_hand: :slightly_smiling_face:

Danke für deine Ergänzungen. Das wird dann beim nächsten Geschäftsjahr sicherlich ein Thema werden. :cowboy_hat_face:

By the Way: Könnt ihr mir irgendwelche Fachliteratur zum Thema GmbH empfehlen? Ich habe bis jetzt „Ich mache mich selbständig - von Norbert W.“ und „Führung der GmbH - Manfred K. und Marcel A.“ gelesen.

Wünsche einen geruhsamen Abend! :raised_hand_with_fingers_splayed: