Retrospektive Beiträge / Forderung gegen Personal

Hallo zusammen

Ich habe die GmbH erst vor ein paar Monaten gegründet

Ich habe eine Frage zu Vorruhestandsmodel (BVG-Zusatzversicherung vom GAV vorgeschrieben) von dem ich erst jetzt erfahren habe. Leider muss ich diese Beiträge auch retrospektiv für Mitarbeiter bezahlen (AN und AG Beträge), die bereits die Firma verlassen haben.

Ich glaube, in solchem Fall, müsste man die Beiträge als Forderung gegenüber Personal im FIBU verbuchen (Forderung an Personal / Ertrag; Ertrag / Bank).

Frage: Kann ich, um langwierigen Diskussionen zu vermeiden (die Chancen dass die Beträgen bezahlt werden sind null), die Rechnung einfach direkt als Aufwand (Aufwandkonto für Arbeitgeber BVG / Bank) verbuchen?

Vielen herzliche Dank für ihre Antwort.

Hallo Lucia
Ja, das geht, mach jedoch dafür zwecks Nachvollziehbarkeit ein Gesellschafterbeschluss daraus, es muss dann als Abweichung auch im Anhang publiziert werden.

Hallo Andreas
Ist es eine Abweichung, wenn es nicht durch das KK BVG und Lohnlaufkonto läuft (dh das Bilanz wird stimmen) und stattdessen bucht man die Rechung einfach als Aufwand im FIBU ?

Es ist nicht eine Abweichung in der Buchhaltung aber eine Abweichung von den anzuwendenden Buchhaltungsgrundsätze.

bitte nicht vergessen, dass die Höhe der Beiträge im Verhältnis zu den Lohnkosten und Aufwand/Ertrag stehen. Sollte der nun nachträgliche BVG-Aufwand im Folgejahr sehr hoch ausfallen, wird die Steuerverwaltung einen Auszug verlangen. Dort könnten Begründungen etc. nötig sein, je nach Höhe würden diese dann akzeptiert oder nicht.

Es ist ein guter Punkt - vielen Dank. Die Betrag ist sehr unwesentlich.