Ich bin mir da nicht ganz sicher.
Ein Beispiel zu Bezugssteuern: Sie kaufen ein Logo in Deutschland ein, das deutsche Grafikatelier verrechnet auf den Arbeiten keine MWST, da Export in die Schweiz.
Am Zoll gibt es keine Einfuhrsteuer, da ja eine Dienstliestung.
Deshalb müssen Sie, als Bezüger der Dienstleistung in der Schweiz abrechnen = Bezugssteuern (selbständig ohne Aufforderung).
MWSTG 45, d.h. man stellt das deutsche Grafikatelier seinem CH-Konkurrenten bei der MWST gleich.
Ausnahme hier wäre, wenn Sie als Bezüger des Logos hier in der CH nicht MWST-Pflichtig wären.
Konkret D. Grafiker stellt für 2’500.- ein Logo her, GmbH CH, welche MWST Pflichtig ist, muss dafür Bezugssteuer deklarieren 7,7 % auf 2’500.-
Das ist ja auch eine Reverse Charge = das heisst der Empfänger deklariert die MWST, nicht der Anbieter.
Ob es umgekehrt ins Deutsche, ich nehme an, das war Ihre Frage, ist, weiss ich nicht.