Eine GmbH mit CHF 30k Aktiva erhält von Dritten Investoren Risikokapital in Millionenhöhe. Die Investitionssumme kommt auf Basis einer Absichterklärung zur Auszahlung. Das ist mein Beleg, neben dem Bankbeleg.
Die Absichtserklärung zwischen dem Gesellschafter der GmbH und den Investoren besagt, dass im weiteren Verlauf eine Wandelschuldverschreibung abgeschlossen werden soll. Rangrücktritt ist dabei nicht ausgeschlossen. Demnach sollen die Investoren 50% der Firmenanteile erhalten, falls die auf der Bank eingegangene Summe nicht innert 3 Jahren plus Zinsen zurückbezahlt wird. Wie gesagt, die Wandelschuldverschreibung ist noch nicht unterzeichnet. Es liegt lediglich eine Absichtserklärung vor. Das Geld kommt vor Abschluss der Wandelobligation zur Auszahlung, weil die an sich schuldenfreie GmbH dringend Kapital zur Weiterentwicklung der angebotenen Softwareprodukte benötigt.
Frage: Wie kann ich diesen Zahlungseingang ganz konkret verbuchen, damit kein unzulässiges Missverhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital entsteht?
Wenn ich es als “normales” Darlehen buche, dann ergibt sich in der Bilanzierung eine Unterkapitalisierung, wodurch der Gang zum Konkursrichter angezeigt ist. Wenn ich es nun als ranrücktrittbelastetes Passiv-Darlehen buche, dann erscheint dieses Risiko offenbar gebannt. Welches FIBU-Konto muss ich denn nun verwenden, um diesen Rangrücktritt buchhalterisch zu vollziehen?
Eine wünschenswerte Alternative wäre aus meiner Sicht eine Aktiva-Einlage als Quasi-Eigenkapital von künftigen Gesellschaftern - ohne Eintrag ins Handelsregister. Nun weiss ich nicht, ob sowas überhaupt zulässig ist und inwiefern dies gewinneutral verbucht werden kann. Sind vielleicht “Rücklagenkonten für Wandel-Darlehen mit Risikokapitalcharakter” eine Möglichkeit?