Rückstellung Bonus

Wir haben im Jahr 2023 Gratifikation an die GL ausbezahlt.
Darf ich dann noch im Jahr 2023 10% Bonuszahlung vom Gewinn als Rückstellung buchen?
Wenn ja, wie ist genau der korrekte Buchungssatz.

Danke Euch vielmals!
LG
Nuri

Das noch eine Grati ausbezahlt wurde, hat keinen Zusammenhang. Die Frage ist lediglich, ist dieser Bonus so vereinbart und geschuldet. Dann kann er selbstverständlich auch in der JRG berücksichtigt werden. Oder willst du bloss 10% pauschale Rückstellung machen, ohne Grundlage? Dann geht das natürlich nicht.

Als Rückstellung darfst du ihn also sowieso nciht buchen. Wie gesagt, der Bonus ist ja bekannt, basiert auf irgendetwas. Dementpsrechend gehört das dann in die „Abgrenzungen“. Ebenso die Soz-Vers-Beiträge darauf. Korrekter Buchungssatz: 5000/2300 & 5700/2300.

Falls die GL nicht bezogene Überzeiten oder Ferien hat, kann̈ das als LohnA an PRA gebucht werden

Falls diese geschuldet sind und ausbezahlt werden, mache ich jeweils eine Rückstellung inkl. Sozialleistungen über Lohnaufwand/Passive Rechnungsabgrenzung. Die Aufstellung der Rückstellung reiche ich dann jeweils auch mit der Steuererklärung der jur. Gesellschaft ein, dies hat bisher zu keinen Problemen geführt, wenn der Betrag im darauffolgenden Geschäftsjahr ausbezahlt wurde