Hallo
Habe einem Mitarbeiter gekündigt, der noch bis 03/2016 Lohn bezieht. Kann ich für diese 3 Monate im 2016 nach SWISS GAAP FER eine Rückstellung bilden?
Danke für eure Unterstützung.
Gruss
Hallo
Habe einem Mitarbeiter gekündigt, der noch bis 03/2016 Lohn bezieht. Kann ich für diese 3 Monate im 2016 nach SWISS GAAP FER eine Rückstellung bilden?
Danke für eure Unterstützung.
Gruss
Hi Taad
Gemäss SGF23: ja.
Es besteht eine vereinbarte Verpflichtung der Lohnzahlung ohne Gegenleistung und der Mittelabfluss bis 03/2016 ist sicher. Das heisst, eine Rückstellung muss (!) gebildet werden (auch gem. OR ist das notwendig).
Schöne Grüsse
Sylvia