Hallo
Ich habe eine Frage zu Rückstellungen in einer GmbH: Darf ich Ende Jahr am 31.12.XX Rückstellungen für die erwarteten Steuern verbuchen?
Beispiel: die Firma macht im Jahr 2018 CHF 20’000.- Gewinn, erwartete Steuern sind CHF 4000.-
Darf ich somit erfolgswirksam CHF 4000.- im Jahr 2018 verbuchen? Der Steueraufwand gehört ja in dieses Jahr, wird aber erst später fällig? Anderseits wird somit der Gewinn kleiner und somit wiederum die Steuern.
Danke für jegliche Hilfe!
Hejo