Rückstellung Mitarbeiterboni

Hallo,
Unsere AG plant der Geschäftsleitung einen Bonus für das Jahr 2019 auszuzahlen, allerdings erst 2020, wenn die Liquidität bzw. die wirtschaftliche Situation dies zulässt.
Dürfen in diesem Fall Rückstellungen gebildet werden? Oder fällt das unter passive Rechnungsabgrenzung?
Viele Grüsse
Kathi

Für mich sieht das als unzulässig aus. Wenn man Bonus für 2019 auszahlen möchte, weiss man ja spätestens beim Abschluss, ob Auszahlung vorgenommen wird oder nicht! In diesem Sinne handelt es sich nicht um eine Eventualverpflichtung, die ebenfalls nur vorsichtig nach NRL rückgestellt werden darf.