Rückstellung oder PRA

Hallo zusammen

Ein Eventveranstalter (EV) hat mit einem Auftraggeber (AG) die provisorische Schlussabrechnungen (SA) für ein Event im 2023 gemacht.

Jetzt stellt sich heraus dass der EV nach der SA noch weitere Aufwendungen (100) hatte und diese per Mail anfangs 2024 mitteilte. Den Forderungen stimmt der AG teilweise (80) zu. Eine Faktura ist noch nicht eingetroffen.

Hinsichtlich Jahresabschluss des AG: Wie ist dieser Fall korrekt zu bilanzieren:

A) Als Rückstellung oder Passive Rechnungsabgrenzung?

B) Wäre es möglich, der akzeptiere Teil als PRA (80) und der strittige Teil (20) als Rückstellung zu buchen?

Vielen Dank im Voraus für eure Inputs und Antworten.

Nix mit Rückstellung. Mutmassliche Verluste sollte man vorerst nur wertberichtigen, Art. 960a Abs. 3 OR

Siehe noch Art. 16 in der Abschreibungsverordnung, in deinem Fall kommt die Einzelwertberichtigung in Frage.

danke für deine antwort. wie ist es aus sicht des Auftraggebers zu buchen?

Auf der Seite des Rechnungsempfängers würde ich die gesamte Verbindlichkeit per Ende Jahr abgrenzen, da ja noch nicht klar ist, ob der „Nachlass“ gewährt wird.
In den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung ist unter dem Grundsatz „Vorsicht“ erwünscht, dass man bei Unsicherheit seine VLL möglichst hoch bewertet, bei FLL genau umgekehrt.
Deswegen einfach vollständig abgrenzen und dann im Folgejahr klären was bezahlt wird und was ausgebucht wird.