Rückstellung oder Rechnungsabgrenzung bei Jahresabrechnungen AHV, UVG usw?

Hallo

Ich hoffe Ihr alle hattet einen guten Jahresbeginn.

Da ja gerade die Jahresabrechnungen 2024 für AHV, UVG und andere Abgaben und Versicherungen aufgrund der für das Gesamtjahr gemeldeten Löhne (und da gab es einige Abweichungen zu den Akontozahlungen) hereinkommen sowie auch z.B. Abrechnungen für bereits geleistete IT-Lizenzen (z.B. Lizenzgültigkeit Jun-Dez 2024, Rechnung kam im Januar 2025) - wie verbucht Ihr das bei einer doppelten Buchführung mit Soll-Buchhaltung (ohne MWST-Pflicht):

Normalerweise, wenn zB die Rechnung 2024 käme für Leistungen in 2024 und die Zahlung 2025 erfolgt, dann würde ich einfach Aufwand an Kreditor in 2024 zum Rechnungsdatum buchen - dann habe ich im Jahresabschluss 2024 die Kosten periodengerecht in der Erfolgsrechnung 2024 drin und zugleich in der Bilanz den offenen Posten bei den Kreditoren. In 2025 dann zum Zahlungsdatum entsprechend Kreditor an Bank.

Aber wenn die Rechnung auch erst in 2025 kommt, dann würde ich in 2024 den Betrag schätzen und Aufwand an Rückstellungen buchen. In 2025 wenn dann die Rechnung kommt, Rückstellungen an Kreditor und bei Zahlung Kreditor an Bank. Wenn die Rechnung höher/niedriger ist als die Rückstellung, entsprechend Splitbuchung und den zuviel/zuwenig zurückgestellten Betrag über an/vom Aufwandskonto via Kreditor buchen.

Oder bucht Ihr das über Rechnungsabgrenzung, auch wenn der exakte Betrag noch nicht bekannt ist?

Vielen Dank!

Du bist da viiiiiel zu schnell, mit Löhne und Abschluss per 12.1… Ich kann auch fast nicht glauben, dass du bereits sämtliche Löhne gemeldet hast, die Sozialversicherungen das geprüft haben, sowie bereits Ihre definitven Abrechnungen / Auszahlungen getätigt haben sollen.

Dasselbe gilt für die genannten Kredi Thematik im Zusammenhang mit Abschluss.
Warte doch einfach noch etwas zu. Fordere bei den Lieferanten/intern alles an, wo 2024 betrifft und noch nicht eingetroffen ist. Und wieso nicht gleich noch die kommenen Wochen alles, wo zwar RG-Datum 2025 hat, jedoch 2024 betiftt, mit RG-Datum 31.12.24 in deiner BH erfassen? Dann kannst du dir die Abgrenzung auch noch sparen.

Da musst du entweder geduldiger oder noch aggressiver sein bei Soz.Vers, Kunden, MA etc., wenn du so früh Resultate haben willst :wink: Aber sicherlich nicht Rückstellungen bilden.

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Hallo Mathias

Herz & Danke für Deine Antwort :slightly_smiling_face:

Ja ich hab gern alles zeitnah durchgebucht…

Die Lösung mit Rg-Datum 31.12.24 buchen, auch wenn Rg. erst im 2025 kommt, wäre natürlich eine angenehme Vereinfachung. Bislang habe ich mich da immer eher streng an die tatsächlich ausgewiesenen Rechnungs- und Zahlungsdaten gehalten und dann eben entsprechend transitorisch gebucht… muss das wirklich nicht so „exakt“ gesehen werden?

Viele Grüsse