Rückstellung von Risiken durch Schuldnerkonkurs zulässig?

Hallo zusammen

In Google bin ich nicht fündig geworden zu der Frage, ob zu erwartende Risiken von Konkursen von Schuldnern rückgestellt werden können.

Situation:

  • Fakturierte, aber noch offene Forderungen sind als „noch nicht erhaltener Ertrag (1301)“ verbucht, aber bereits in den Erträgen des Jahres enthalten, also schon voll ergebniswirksam.
  • In den vergangenen 2 Monaten des neuen Jahres sind zwei davon bereits als nicht betreibbar, da Konkurs, komplett ausgefallen. Diese konnte ich also noch ausbuchen, da bestätigte Konkurse.

Frage:
→ was tue ich mit solchen, bei denen es eher sehr wahrscheinlich ist, dass da nichts mehr kommt (also solche, bei denen ich Adressen recherchieren musste da verzogen, die ihrerseits nachweisbar Probleme in der eigenen Liqidität haben, und ähnliche Fälle).

Ist es möglich, hier eine Rückstellung zu bilden, zur Abbildung des absehbaren Risiko? Welche dann aufgelöst wird entweder durch die unwahrscheinliche Zahlung oder die Bestätigung der Nichtzahlung?

Oder hat jemand eine andere Idee, wie man buchhalterisch damit umgehen könnte?
(bezieht sich auf Steuerbilanz, für die Handelsbilanz ist dies nicht so entscheidend)

Ich freue mich auf eine Antwort, falls jemand hier eine Idee hat,
vielen Dank Euch allen,
Tobias

Der Begriff dafür heisst Delkredere.
Man sollte da bei Ende der Rechnungsperiode das Verlustrisiko einschätzen und über das Delkredere (Minus-Aktivkonto) und Debitorenverlust Aufwandskonto Abschreiben. „Delkredere an Debitorenverlust“.
Meine Empfehlung an dich, schaue nochmals im Internet genau nach was Delkredere ist und mache dich da schlau. Den es gibt da noch einiges zu beachten, die Steuerbehörde z.B. bewilligt grundsätzlich nur 5% des Debitorenbestandes als Delkredere abzuschreiben, bei Ausländischen waren es glaube ich 10%.
Schaue es dir mal genau an im Internet.
Liebe Grüsse

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wenn absehbar wird dass Kunde nicht zahlt, muss das abgezogen werden wie vom Buchhalter beschrieben. Man muss zeigen können warum Kunde nicht zahlt und was man bereits dagegen unternommen, Mahnung 1 2 3, Betreibung, RV…

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Hallo zusammen
vielen Dank an beide :slight_smile:
Das war genau das, was ich gesucht hatte.
Auch danke für den Hinweis des Nachweises: ja, 4 Mahnung sind per Mail raus (Screenshot des Programms dafür ist ausdruckbar) und anschliessend jeweils förmliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein, das sollte wohl genügen. Bei einigen ist es möglich, dass ein Mahnverfahren helfen wird, aber einige Fälle scheinen einfach „abgetaucht“.

Vielen Dank und alles Gute,
Tobias

Ich würde sicher noch wie vom Michael beschrieben, eine Betreibung einleiten. Damit stehst du auf der sicherer Seite, dass du aus deiner Sicht alles unternommen hast um die Forderung einzutreiben.
Gruess

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Hallo,
Mahnen bzw. Mahnversuche usw. ist ja o.K., aber warum soll man dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen, wenn eigentlich sicher ist, dass der Kunde nicht zahlt? Das macht doch keinen Sinn, vor allem, wenn der Rechnungsbetrag klein ist (z.B. 300,–). Der Aufwand (also Arbeitszeit) selbst für die Recherche und Betreibung kostet ja auch noch.
Gibt es da einen Anhaltspunkt, ab wann man solche Dinge weiter verfolgen sollte ?

Gruss
Andreas

bei kl Beträgen wie 300.- würde ich das auch nicht machen, ich korrigiere mich mit der Betreibung.

Andere Betrachtung: warum sollte jemand (unabhängig vom Betrag) eine Forderung nicht eintreiben wollen? Die Forderung zu erhalten ist ganz sicher mehr wert, als die eingesparten Steuern, da diese ja immer ein % von der Forderung sind.
Ich denke auch, dass man die Versuche zeigen sollte, aber auf der anderen Seite ist es auch nicht immer möglich.

In unserem Fall aktuell:

  • Einschreiben kommen nicht abgeholt oder nicht zustellbar zurück
  • Kunden sind nicht zu ermitteln
  • mir wird von den Einwohnerkontrollen mitgeteilt, dass „die Staatsanwaltschaft auch schon da war“
  • Kunde ist in Konkurs

Vieles davon ist nachweisbar, aber nicht alles. Betreibung kommt natürlich auch da, wo es geht.
Aber ansonsten glaube ich, dass es auch auf den Gesamteindruck ankommt, ob man Forderungen hier ausbuchen kann (so würde ich es zumindest machen, Danke an die Erklärung hier, ganz oben :slight_smile: