Rückstellungen für Autokauf

Hallo zusammen
Wir führen eine Fahrschule. Ist es da zulässig, für die künftige Anschaffung eines Fahrzeuges Rückstellungen zu machen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Danke für eure Antworten.

Nein, aber jährlich abschreiben.
Rück wäre ein Prozess, wo unklar ist wie hoch die Kosten zu schätzen sind

Hallo Fahr

In meiner Welt kannst Du das möglicherweise auf zwei Arten machen. Ist ja nicht dasselbe wie ein privater PW.
Und kann ja wegen der Umbauten auch ziemlich ins Geld gehen. Das heisst, Du weisst heute nicht, was das Auto beim Kauf morgen kostet. Und ich weiss, dass es für Fahrschulen ähnliche Regelungen gibt, wie z.B. für eine Firma, die Lastwagen beteriebt und kauft.

Entweder über eine Rückstellung, deren Auflösung jedoch absehbar sein muss (Buchung z.B. Ausserordentlicher Aufwand an Rückstellungen). Bei der Auflösung dann Rückstellungen an AO Aufwand und im zweiten Schritt 1530 (Auto) an Bank.

Die zweite Variante ist die, dass Du das Auto kaufst, zahlst und im selben Jahr zu 100% abschreiben kannst. Also eine Sofortabschreibung machst. Diese ist allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

Da kann es auch einen Einfluss haben, ob Deine Fahrschule ein Einzelunternehmen oder eine juristische Person (GmbH oder AG) ist. Und in welchem Kanton Du bist.

Ich rate Dir, ruf bei Deinem Steueramt an und klär das mit denene. Lass es Dir möglichst schriftlich bestätigen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Oder frage den Treuhänder Deines Vertrauens.

Und wenn Du eine Antwort hast, schick mir die doch bitte an
meisterbuchhalter@gmail.com

Dann weiss ich das für ein anderes Mal auch.

Hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruess Hanspeter

Herzlichen Dank für deine Antwort. Damit habe ich auf jeden Fall schon mal eine konkrete Basis, um weiterzufragen. Wenn ich etwas herausgefunden habe, werde ich mich gerne bei dir melden.

Liebe Grüsse
Dani

Sali Michel

Danke auch dir für deine Antwort.

Liebe Grüsse
Dani

Je nach Gewinn Ende Jahr kann man unterschiedlich hoch abschreiben.

Falls der Kanton eine Sofortabschreibung zulässt, ist das noch lange nicht das beste.
Wäre dann schlau, wenn in diesem Jahr aussnahmsweise hoher Gewinn entstanden ist und in den Folgejahren kein solch hoher Gewinn vor Abschreibungen entstehen sollte.

Beim Abschreiben einfach immer soviel abschreiben, wie das Auto an Wert verloren hat.