Rückstellungen für nicht ausbezahlte Löhne, Ferien, Überzeit

Hallo zusammen

Ist es zulässig, Rückstellungen für nicht ausbezahlte Löhne zu bilden?

Wir gedenken Rückstellungen in der Höhe der Differenz von marktüblichen zu tatsächlich ausbezahlten Löhnen zu bilden.

Die tatsächlich ausbezahlten Löhne liegen bei ca 1/4 der Marktlöhne.

Danke & Grüsse

Das könnt Ihr machen. Nur müssen dann die 3/4 rückgestellten Löhne irgendwann zeitnah ausbezahlt werden, also im folgenden Jahr in der Regel.

Gruess Hanspeter

Falls Ihr eine GmbH habt, könnt Ihre den geschuldeten Lohn auch auf das Kontokorrentkonto des jeweiligen Partners verbuchen. Ausser es sind reine Mitarbeiter - die haben ja kein Kontokorrent…

Gruess Hanspeter

Hallo

Um eine solche Rückstellung bilden zu können, müsst ihr aber schon glaubhaft belegen können, dass der zurückgestellte Betrag geschuldet ist bzw. die Absicht besteht, diese Löhne in naher Zukunft auszuzahlen (z.B. mittels Arbeitsverträge, Vereinbarungen). Nur die reine Tatsache, dass die Löhne unter der marktüblichen Norm liegen, wird wohl kaum akzeptiert von der Steuerbehörde.

Ergänzung zum Hinweis von Hanspeter zur Variante Verbuchung auf das Gesellschafter-Kontokorrent:

Falls die Löhne auf das Gesellschafter-Kontokorrent verbucht werden (Lohnaufwand / KK), dann gelten diese (im Gegensatz zur Rückstellung) als „ ausbezahlt “. D.h. sie müssen demzufolge im Jahr der Verbuchung auf dem Lohnausweis aufgeführt werden und mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden.

Grüsse

Salvi

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