Rückvergütung eines Teils der Verwaltungskosten AHV 2019

Salut!

Ich habe im November 2020 eine Rückvergütung der Verwaltungskosten von der AHV für 2019 erhalten. Dies, nachdem meine AHV-Kasse im November 2020 beschlossen hat, einen Teil der Verwaltungskosten von 2019 zurückzugeben. Ich bin gerade dabei, die Konten für 2020 zu erstellen und weiss nicht, wie ich das machen soll?

Muss ich diese Ende 2020 beschlossene Erstattung von Verwaltungskosten für 2019 als periodenfremde Einnahme (8719) behandeln oder kann ich sie einfach in 5700 erfassen?

Danke,

Philippe

Hallo Philippe

Rein theoretisch betrachtet, würde es wohl eher in den periodenfremden Ertrag gehören. Damit würdest du sicherlich nichts falsch machen.

In der Praxis hingeben wird oft auch auf die Wesentlichkeit abgestellt. D.h. falls der Betrag klein bzw. im Verhältnis unwesentlich ist, dann kann man es durchaus auf das Konto 5700 buchen. Sollte es sich hingegen um einen wesentliche Betrag handeln und damit die Aussagekraft oder Vergleichbarkeit des Kontos 5700 deutlich verfälschen, dann ist der Ausweis im periodenfremden Ertrag vorzuziehen.

Gruss
Salvi

Vielen Dank Salvi. Ich hatte den Rabatt direkt in das 5700er-Konto gebucht und nur eine Zeile mit der AHV-Globalrechnung November 2020 gemacht. Der Rabatt war in dieser globalen Rechnung vom November enthalten. Ich werde es so belassen. In der Tat ist es ein kleiner Betrag.

Grüsse,

Philippe

Hoi Philippe

Grundsätzlich wird alles was SVA ist, von Dir beim Bezahlen auf 5700 (oder so) gebucht. Auf dieser Rechnung sind ja auch die VK mit dabei. Also macht es Sinn, diese auch dorthin zurückzubuchen. Wie Salvi ausführt.
Anders ist es bei einer SVA-Schlussabrechnung. Dort musst Du beim Verbuchen die Beiträge gegen 5700 buchen, die Verzugszinsen auf Verzugszinsaufwand und die Guthabenzinsen auf Vergütungszinsertrag stellen.

Gruess Hanspeter