Rückwirkende MWST Verrechnung

Hallo Zusammen

Eine kurze Frage; ein Lieferant von uns hat uns mitgeteilt, dass er sich von der ESTV aus rückwirkend per 01.01.2014 ins MwSt.-Register eintragen lassen muss. Nun möchte er uns eine Rechnung über die rückwirend anfallende MwSt. der Rechnung 2014 zustellen.

Wie können wir das korrekt verbuchen? Müssen wir eine Korrekturabrechnung fürs 2014 einreichen, wenn wir die Vorsteuer geltend machen wollen? Oder fliesst der Vorsteuerabzug ins aktuelle Abrechnungsquartal? Entspricht dies einer “Einlageentsteuerung” auf welcher man noch eine entsprechende Abschreibung vornehmen muss (5% auf Dienstleistungen)?

Danke & liebe Grüsse
Rahel

Liebe Rahel,

Da dir bis anhin keiner geantwortet hat und ich die Antwort auf deine Frage nicht kenne, würde ich dir empfehlen dich direkt an das ESTV zu wenden. Ich hatte vor einiger Zeit ebenfalls einige Fragen und wurde kompetent bedient…

Kontaktperson und Telefonnummer steht auf dem Abrechnungsblatt für die MwST (soweit ich mich erinnere).

Liebe Grüsse

nobeerhere

Hi Rahel

Wenn es sich um Dienstleistungen handelt beträgt der Abschreibungssatz 20% pro Jahr.
Aber da kommt es auch drauf an, was für eine Dienstleistung.
Schau doch in der MWST-Infobroschüre 10 unter Punkt 3.3 nach - da ist alles eigentlich gut erklärt.

Und du musst die Abrechnung 2014 nicht korrigieren - sondern in der Abrechnung inkludieren, in dem das Ereignis stattgefunden hat. Siehe MWSTG Art. 32 Absatz 1.

Und ansonsten frag bei der ESTV nach, dann bist du auf der sicheren Seite.

Liebe Grüsse
Sylvia

Vielen Dank für Eure Antworten. Da es sich nicht um eine Nutzungsänderung handelt, bin ich nicht sicher, ob es sich hier um eine Einlageentsteuerung handelt. Die eingekaufte Dienstleistung war von Anfang an für einen geschäftlichen Zweck. Die DL an Sich wird nun aber rückwirkend MwSt-pflichtig. Ich werde mal bei der ESTV nachfragen…

Liebe Grüsse
Rahel

Hallo Zusammen

Falls jemand noch an der Antwort interessiert ist :relaxed:

Wir müssen eine Korrekturabrechnung fürs 2014 einreichen. Dies, weil die Leistung im 2014 stattgefunden hat und dort abgerechnet wurde. Die Korrekturabrechnung wird manuell von Hand erstellt (Bsp. Vorsteuerguthaben 100.00). Danach müssen wir die Rechnung, welche wir im 2016 erhalten haben, ins 2016 buchen. Die MwSt Abrechnung Q1 2016 muss manuell von Hand korrigiert werden: Aufrechnung Vorsteuer 100.00 (da die Vorsteuer im 2014 geltend gemacht wird). Die Umbuchung auf Kreditor MwSt erfolgt gemäss MwSt Abrechnung (gemäss Buchhaltung, also inkl. Vorsteuerabzug 100.00) und dieser Betrag wird auch bezahlt (100.00 weniger als auf der manuell aufgefüllten Abrechnung ausgewiesen).

Die ESTV erhält dann eine Korrekturabrechnung -100.00, die aktuelle Abrechnung Bsp. 500.00 und eine Zahlung von 400.00.

Hoffe es ist einigermassen nachvollziehbar.

Liebe Grüsse
Rahel

1 „Gefällt mir“

Danke für diese Info. Man weiss nicht wann man es selbst brauchen kann…