Hallo Zusammen
Eine kurze Frage; ein Lieferant von uns hat uns mitgeteilt, dass er sich von der ESTV aus rückwirkend per 01.01.2014 ins MwSt.-Register eintragen lassen muss. Nun möchte er uns eine Rechnung über die rückwirend anfallende MwSt. der Rechnung 2014 zustellen.
Wie können wir das korrekt verbuchen? Müssen wir eine Korrekturabrechnung fürs 2014 einreichen, wenn wir die Vorsteuer geltend machen wollen? Oder fliesst der Vorsteuerabzug ins aktuelle Abrechnungsquartal? Entspricht dies einer “Einlageentsteuerung” auf welcher man noch eine entsprechende Abschreibung vornehmen muss (5% auf Dienstleistungen)?
Danke & liebe Grüsse
Rahel