Rückzahlung Auslagen

Ich weiss, die Frage wurde teilweise schon beantwortet. Jedenfalls, zum Sichergehen, nochmals eine ähnliche Fragestellung:

Bei meinem Verein tätigen verschiedene Personen verschiedene Aufwände über ihre privaten Zahlwege und ich erstatte ihnen ihre Auslagen vom Vereinskonto.

  • Da ich nach vereinnahmten Entgelt buche, ist das Buchungsdatum immer die Belastung des
    Vereinskontos, korrekt?

  • Buchungstext: Aufwand xxx?

    oder

    Rückzahlung Auslagen für xxx und Rechnungsnummer?

    Die zweite Methode scheint mir etwas umständlich. Aber was ist gemäss Theorie die korrekte
    Methode? Spielt dies überhaupt eine Rolle?

Besten Dank für eine Rückmeldung.

ks025_plus_npo2009_d.pdf (63,1 KB)

Hallo Manuel

Anbei ein PDF mit Literatur zu deiner Frage, ab der Seite 9.

Gruess

Sehr gut. Danke für den Link.

Im übertragenen Sinne bedeutet dies, dass ich dies wie eine Spesenabrechnung verbuche und auch so deklariere?

Wenn es sich um Leistungen handeln die im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vereins und dem Freiwilligen Arbeitseinsatz stehen dann würde ich es wie eine Spese behandeln (Wahlweise 58xx oder 664x), Beispiele:
-Zugticket oder Fahrspesen
-Verpflegung während dem Einsatz
Buchungtext z.B.: Verpflegung XY vom Datum oder Zugticket XY Einsatz Z vom Datum

Andere Auslagen, z.B.
-Briefmarken
-Papier, Toner
würde ich auf jedenfall (bei Rückerstattung via Bankkonto o.ä.) im Entsprechenden Aufwandkonto verbuchen. Sollte die erstattung in Bar erfolgen, so verbuche ich es immer so als wäre es direkt vom Verein gekauft, auch wenn es mit Karte o.ä. gezahlt wurde.

Buchungstext: Bank z.B. (Datum der Erstattung): Briefmarken, XY; Toner, XY
Bar z.B. (Datum vom Beleg): Post CH AG, Briefmarken; Interdiscount, Toner; Papeterie XY, Papier