Runden für die Berechnung der Zinsen (Bank - Kontokorrent)

Hallo Forums-Teilnehmer,

vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen, weil sie / er sich die Frage auch schon einmal gestellt hat.

Bei der Berechnung der Soll- und Haben-Zinsen des Kontokorrentkontos sind die Zinsen tagesgenau für jeden geänderten Kontostand zu ermitteln. Diese Berechnung erfolgt i.d.R. am ersten Arbeitstag des Folgemonats.
Werden die Zinsen für die jeweiligen Kontostände “einzeln” gerundet (5 - Rappenrundung) oder wird ganz am Ende der Monatswert einmal gerundet?
Manchen das alle Banken gleich? Oder gibt es da unterschiedliche Vorgehensweisen?
Eine “gesetzliche” Regelung für das Vorgehen mit der Rundung ist mir nicht bekannt - ist Euch soetwas in der Art schon begegnet?

Danke, für Eure Erfahrungen.