Säule 3 im Ausland besteuert. Wird das netto / übrige Kapital auch in der Schweiz besteuert?

Guten Tag

Ich wohne in der Schweiz (Kanton Zürich) und habe einen Vorsorgeplan (Säule 3) mit einer Pensionskasse in Italien. Ich kann 100% des Kapitals des Vorsorgeplans beziehen. Die Kapitalauszahlung wird von dem italienischen Steueramt automatisch besteuert (23%).

Muss das netto Kapital (Brutto - 23% italienische Steuern) auch in der Schweiz besteuert werden? oder gibt es in diesem Fall eine Ausnahme?

PS: Wenn der Vorsorgeplan / Säule 3 abgeschlossen wurde, wohnte ich damals (Jahr 2013) noch nicht in der Schweiz.

Vielen Dank im Voraus.

In der Regel werden ausländische Einkommen in der Schweiz besteuert, wenn Sie in der Schweiz ansässig sind. Das bedeutet, dass das Kapital, das Sie aus Ihrem Vorsorgeplan in Italien erhalten, in der Schweiz besteuert werden kann.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn Sie in der Schweiz Steuern auf Ihr ausländisches Einkommen zahlen müssen. Die Schweiz hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die regeln, welche Einkommen in welchem Land besteuert werden und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

In Ihrem Fall hängt es davon ab, ob zwischen Italien und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was darin genau geregelt ist. Im Allgemeinen sieht das DBA zwischen Italien und der Schweiz vor, dass Einkünfte aus Altersversorgungsregelungen nur in dem Staat besteuert werden dürfen, in dem der Empfänger ansässig ist. Das bedeutet, dass, wenn Sie in der Schweiz ansässig sind und das Kapital aus Ihrem Vorsorgeplan in Italien beziehen, dieses Einkommen nur in der Schweiz besteuert werden sollte.

Allerdings gibt es Ausnahmen und Besonderheiten, die von Ihrem individuellen Fall abhängen können, wie z.B. der Zeitpunkt der Kapitalauszahlung oder die Frage, ob der Vorsorgeplan in der Schweiz deklariert wurde.

@Aynur vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Vorsorgeplan habe ich in der Schweiz nie deklariert. Heisst das, dass die Kapitalauszahlung nur in Italien besteuert wird?

Ja, wird in Italien besteuert bei Auszahlung.
Ev. kann miitels DBA etwas von der Quellensteuern Italien zurückgefordert werden.

Wie bei geb. Vermögen in der Schweiz muss auch geb. Vermögen in Italien nicht versteuert werden, ausser es wäre gekoppelt an Lebensversicherung mit Rückkaufswert, dann ist dieser in CH zu deklarieren