Eine GmbH hat seit langer Zeit nur Verluste. Sie hoffen das nächste Jahr ihre Situation zu verbessern. Gem. Bilanz ist die Firma überschuldet. Es gibt jedoch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten sondern nur gegenüber der Gesellschafterin in Form von Darlehen.
VR hat eine Entscheidung getroffen, ihre Darlehen auf die Kapitalreserven zu übertragen. Was ist die Reihenfolge der Handlungen für den Buchhalter? Sollen wir zuerst die Jahresrechnung einreichen, dann das Protokoll von der GV erstellen und dann das Steueramt informieren? Ist es besser vor dem 31.12.2023 das ganze zu machen oder spielt es keine Rolle, wann wir das machen?
Ich wäre dankbar für ihre professionellen Ratschläge.