Im Jahr 2019 habe ich meine Liegenschaft schätzen lassen und im 2020 wurde diese verkauft. Kann ich nun die Rg. der Schätzung in meinen Steuern geltend machen, da es ja indirekt „werterhaltend“ ist/war…
Dies ist nach Kanton sehr unterschiedlich. Ich habe Dir das Merkblatt des Kantons Zürich angehängt, daraus siehst Du was im Kanton Zürich als Unterhalt oder als Investition abgezogen werden kann. ZStB-Nr-30-3.pdf (133,2 KB)
Diese Merkblätter für den Abzug von LIegenschaftsunterhalt oder Investition gibt es in jedem Kanton.