Hallo zusammen
Meine Frage:
Der Ehemann hat während der Heirat eine GmbH gegründet. Nun wurde die Ehe geschieden. Gemäss Gerichtsentscheid muss der Ehemann der Ehefrau einen Anteil der GmbH ausbezahlen. Wie verbuche ich diesen Betrag in seine Buchhaltung der GmbH?
Vielen Dank für Eure Hilfe! Gruss
Im Prinzip ist das eine Private Angelegenheit die die Integrität der GmbH nicht belasten sollte, da es sich um eine Zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt zwischen zwei natürlichen Personen.
Daher Frage:
Handelt es sich um ein Gewinnanteil oder um ein Vermögensanteil?
Bei Gewinnanteil ist die Handhabung gemäss Steuerreglement für Dividenden (Verrechnungssteuer, Meldung) etc. zu beachten, bei Vermögensanteil so ist der Betrag (nmM) als Darlehen an Gesellschafter zu betrachten.
Danke für die rasche Antwort AndreasZ_SB
Es handelt sich um Güterrecht. Dem Ehemann wurde es so erklärt, dass dies aufgrund der Gründung der GmbH während der Ehe bezahlt werden muss.
Hallo carmzenki,
Liebe Mitleser,
Vielen Dank für die Frage.
Im Güterrecht wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Unter Eigengut versteht man den Vermögenswert, welchen man in die Ehe eingebracht hat. Unter Errungenschaft fällt das, was während der Zeit der Ehe an Vermögenswerten angefallen ist. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten (z.B. Erbe). Im Scheidungsfall werden - ohne anderweitige Bestimmungen - die Vermögenswerte der Errungenschaft aufgeteilt, das Eigengut behält jeder für sich. Dies wird in der Regel anhand einer Gesamtaufstellung gemacht.
Wenn der Ehemann also während der Ehe mit Mitteln der Errungenschaft „seine“ Firma gegründet hat, wird nun die Hälfte davon jedem Ehepartner zugerechnet. Als ob die Beteiligung 50% / 50% gewesen wäre… Mit der Buchhaltung der Firma selbst hat das ganze gar nichts zu tun. Einzig tritt bei der Güterrechtlichen Auseinandersetzung oft ein Liquiditätsproblem zum Vorschein, und wenn die Mittel nicht vorhanden sind, kann dies im Extremfall dazu führen, dass die Firma liquidiert werden muss…
Gerne mir „Herz“ markieren, wenn es dem Leser hilft…
Ich wünsche einen schönen Tag.
Beste Grüsse
Stefan
Hallo Stefan
Ich denke es geht ja um den Gewinn welcher die GmbH während der Ehejahren erzielt hat. Das ist die Errungenschaft und muss 50/50 aufgeteilt werden. Kann ich demzufolge die Buchung über den Gewinnvortrag machen?
Hallo carmzenki,
Danke für die Nachfrage.
Kurz: Nein.
Länger: Die Ehefrau ist - soweit ich das verstanden habe - nicht Mitinhaberin. Daher hat Sie auch kein Anspruch auf den Gewinn. Der Wert der noch nicht ausgeschütteten Gewinne wird über den Preis der Anteile abgegolten, und diese hat Sie zu 50% mitfinanziert. Daher muss er Ihr diese nun auszahlen (Nennen wir es fiktiv abkaufen).
Ob er dies nun ab seinem Konto bezahlt oder Dividende aus der Firma ausschüttet (z.B. aufgrund der Liquidität - siehe oben) hat nichts damit zu tun. Die Dividende kann Sie nicht erhalten.
Ein Hinweis sei erlaubt: Ich rate dir solche speziellen Vorgänge jeweils mit einer Fachperson abzusprechen. Denn hier sind Fachkenntnisse einzelner Rechtsgebiete notwendig, um den Sachverhalt richtig zu erfassen.
Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben und bitte um das „Herz“.
Häb ä guete Nami.
Beste Grüsse
Stefan
Annahme GmbH hat 120’000 mehr Wert beim Scheidungsdatum
Das ist wie Gold, das an Wert gewonnen hat.
Da vom gemeinsamen Geld gekauft, gehört Ex die Hälfte.
Der Ehemann muss ihr also 60’000 auszahlen, oder abstottern
Buchung, da es Privat ist
Kontokorrent Mann=Inhaber an Ba
Was lernen wir daraus?
Egal, wer wieviel hat oder bei der Heirat einbringt: Die paar Franken Notariatskosten für einen Gütertrennungsvertrag sind gut investiertes Geld.
Selbst dann, wenn man nicht selbständigerwerbend ist.
Hat mir vor Jahren den Hals gerettet…