Schulden Dritte Einzelfirma

Hallo zusammen
Ich habe einer Klientin, das Fahrzeug in den Büchern aktiviert, dies wurde von Ihrer Mutter vorfinanziert Buchung 1530/2500 glaube ca. 24000 CHF. Ca. zwei Jahre später hat die Mutter die Restschuld erlassen und ich habe die Schuld ausgebucht 2500/2850 19’000 CHF.
Nun hat die Steurbehörde Aargau die 19’000 auf den Gewinn aufgerechnet als Erlass Geschäftsschulden und nun ist das versteuerte Einkommen von rund 43’000 auf 62’000 angestiegen was eine fast doppelt so hohe Steuerrechnung zur Folge hatte.
Ich bin der Meinung dass diese Aufrechnung nicht korrekt ist, denn A wurde aus dem Erlass kein Gewinn erziehlt bzw. ist das Fahrzeug in den Büchern immer noch aktiviert und vorhanden. B ist eine Schenkung der Eltern an Tochter im Kanton Aargau steuerfrei.
Übersehe ich etwas bei meiner überlegung? Weiss jemand wie das das Steuergesetzt exakt regelt, denn beim Einbuchen der Schuld, hat es ja keine Gewinnminimierung gegeben, was aus meiner Sicht die einzige begründung wäre für eine solche aufrechnung, denn jährlich wird ein Privatanteil an den Fahrzeugkosten verbucht. Wäre das Auto nie in der Buchhaltung erschienen, hätte der eff. Aufwand oder Pauschale ja genau so zu Buche geschlagen. Ich werde einsprache machen müssen, aber wie begründe ich die Einsprache?
Danke für Eure hilfe

eigentlich wäre es ein Darlehen von 24000 an die Tochter

Die Tochter zshlt damit dann den Kaufpreis an Garage

1530 an Kontokorrent Inhabeein 24000

oder falls EIU 1530 an 2850 24000

Nun Sie haben gebucht, anders.
Das kann nicht geändert werden.

Da es nun eine Schenkung an die Firma ist, ist es ausserirdentlicher Gewinn geworden.

Die Firma ha ein Geschenk erhalten, nicht die Tochter. Für die Tochter wäre es ein steuerfreier Gewinn gewesen.

Frage, wer hat Auto bezahlt?

Firma oder Tochter oder Mutter?

…mit dem Steuersekrätar sprechen und einen auf…„habe ich doch nicht gewusst“ machen, oft lassen die mit sich reden…