Selbständig erwerbend - Essensspesen pauschal

Hallo Ihr Lieben

Folgende Situation:
Selbständig erwerbend als Marktfahrer. Es gibt nur ein Konto, welches Privat und geschäftlich benutzt wird. Da er sehr viel unterwegs ist und nur wenige bis fast gar keine Belege für Essen hat, buche ich alles auf Privat und frage mich, ob ich am Ende des GJ einfach eine Pauschale vom Privatkonto als Verpflegungsspesen buchen kann. Kann man bei der Steuererklärung schliesslich auch abziehen CHF 3’200,–

Wie würdet Ihr das handhaben?

Danke im Voraus für Eure Inputs
Astrid

Geschäftlich begründete Verpflegungskosten dürfen abgezogen werden. Bei den pauschalen empfiehlt BDO 3,5% bis 4,5% vom Jahreslohn.

Also wenn der Marktfahrer z.B. einen Gewinn/Lohn von 80’000 CHF erzielt und wir mit 4% Pauschalspesen rechnen, wären 3200 CHF berechtigt. Die 3200 dann als Ausgabe erfassen im Milchbüechli.

Ich danke Dir recht herzlich!
Dann buche ich das so mit gutem Gewissen :slight_smile:

Schönen Abend wünsche ich Dir, Gruss Astrid

Bei juristischen Personen kein Problem, aber bei Selbständigen dürfte das schwierig werden.

Für pauschale Spesen müsste man wohl ein Spesenreglement haben und genehmigen lassen, was beim Einzelfirma-Inhaber nicht möglich ist. Weil die gelten nur für Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag.

zum Beispiel schreibt der Kanton ZH dazu:

"Es können lediglich Spesenreglemente für Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag nach Art. 319 ff. OR genehmigt werden.

Spesenreglemente für selbständig Erwerbstätige, Organe (z. B. Verwaltungs- und Stiftungsräte), freie Mitarbeitende etc. können nicht genehmigt werden."

In Kanton Bern hatte ich dato noch nie Probleme damit. Wenn der Selbständig erwerbende seine Arbeit nicht in der unmittelbaren Nähe seines Zuhauses ausübt, sind Verpflegungsspesen gestattet. Aber ja, wie alles in der Schweiz wird von Kanton zu Kanton alles verschieden gehandhabt und beurteilt.

Hallo buchhalter0701

Ja, natürlich sind Verpflegungsspesen auch für Selbständige gestattet. Nur schon aus dem Grund, weil wir in der Steuererklärung den Pauschalabzug für Angestellte nicht machen können.

Allerdings sind die Pauschalen bei Selbständigen (Stichwort Spesenreglement) nicht möglich.
Will der Selbständige also Verpflegungsspesen geltend machen, so muss er die Belege für die Verpflegung aufbewahren und effektive Spesen verbuchen.

Das mache ich auch so (Kanton SG), da Pauschalspesen für die Verpflegung nicht akzeptiert werden.
Arbeite ich also auswärts und hole mir z.B. eine Bratwurst am Mittag, dann kann ich das mit dem Beleg auch als Aufwand verbuchen.

Hallo Zusammen

Ich habe soeben mit dem Steuerkommissär telefoniert, da ich es genau wissen wollte.
Er sagte mir, dass ich die Pauschalspesen für die Verpflegung in Höhe von CHF 3’200 (wie bei den Unselbständigen bei der Steuererklärung) pauschal buchen darf. Kanton SG.

Ich wünsche Euch einen erfolgreichen schönen Tag.

Liebe Grüsse
Astrid

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Danke für diese wertvolle Antwort. Das wäre mir persönlich gänzlich neu, aber wenn das tatsächlich so ist, dann werde ich das für mich selbst auch nochmal bei der Behörde abklären (damit ich da was Schriftliches habe) und es entsprechend ebenfalls so verbuchen. Weil meine effektiven Verpflegungsspesen bewegen sich dann doch in einem kleineren Umfeld.