Selbständigkeit: Wie 3. Säule verbuchen

Hallo zusammen,

bin Neu hier und habe auch relativ wenig Ahnung von Buchhaltung :wink:

Ich bin 80% Angestellt und habe nebenbei eine Einzelfirma.

Alle Konten sind bei der Post die Buchhaltung mache ich mit www.cashctrl.ch

2 Frage:

  1. Kann ich die 3. Säule einfach in Postfinance von meinem Konto von der Selbständigkeit bezahlen?
    Wie muss ich dies in der doppelten Buchhaltung verrechnen?

  2. Bisher habe ich NIE Geld von meinem Selbständigkeitskonto für private Zwecke verwendet. Wie müsste ich dies verrechnen wenn ich z.B. 1000.- von meinem Selbständigkeitskonto auf ein anderes Konto übertragen möchte (Hinweis: In der Buchhaltung führe ich die anderen Konti nicht, da sie ja nichts mit der Selbständigkeit zu tun haben).

Danke für die Hilfe


Anyone?


Hallo Beat

Du kannst die Einzahlung in die Säule 3a schon über das geschäftliche PostFinance Konto einzahlen, darfst es aber nicht als Geschäftsaufwand verbuchen, sondern als Privatbezug. Es handelt sich um eine private Vorsorge. Die Buchung ist also nicht erfolgswirksam. In deiner Steuererklärung kannst du dann den Abzug für die Säule 3A-Einzahlung mit der entsprechenden Bescheinigung der Bank oder Versicherung vornehmen.

Zu deiner zweiten Frage. Hier gilt das selbe Prinzip wie bei der Einzahlung in die Säule 3A. Es handelt sich um einen Privatbezug. Je nach Kontenplan, den man verwendet, könnte die Buchung bspw. lauten: 2850/1020.

Gruss
Salvi

Hoi Salvi,

herzlichen Dank für deine Antwort. Ich nutzt cashctrl.ch und bin wirklich blutiger Anfänger :wink:

Dies wäre dann so korrekt?

Warum habe ich dann aber 10’000.- minus im 2850er Konto? (Kontostand war vorher 0.- CHF)

Ja, das ist korrekt so. Das Privatkonto ist danach im Soll (bzw. Minus-Passiven), weil dadurch das Eigenkapital geschmälert wird. Der Saldo des Privatkontos muss (oder sollte) dann entweder per Ende Jahr, oder per Anfang des Folgejahres auf das Eigenkapitalkonto umgebucht werden, damit das Privatkonto wieder bei null beginnt im neuen Geschäftsjahr. Auch der Jahresgewinn oder -verlust muss schlussendlich auf das Eigenkapitalkonto umgegliedert werden. Gewisse Buchhaltungsprogramme machen diese Buchung automatisiert bei der Eröffnung des neuen Jahres, andere wiederum nicht. Ich kenne dein Buchhaltungsprogramm nicht. Aber unabhängig davon, ob und was automatisch gebucht wird, man muss trotzdem immer wissen und verstehen, was das Programm macht.

PS: Wenn du „blutiger Anfänger“ bist, wäre es allenfalls keine schlechte Idee, wenn du zumindest für den ersten Abschluss des Geschäftsjahres mal mit einem Treuhänder in deiner Nähe zusammensitzt und das Ganze anschaust, auch um sicherzustellen, dass es auch in Zukunft korrekt läuft. Ich denke diese Investition würde sich lohnen.

Gruss

Salvi