Eine Bekannte von mir (Deutsche Staatsangehörige) betreibt ein Einzelunternehmen in der Schweiz (Wohnsitz ebenfalls Schweiz), sowie ein Einzelunternehmen in Deutschland.
Ab und zu überweist sie vom Geschäftskonto der Schweiz Geld auf das Geschäftskonto der Deutschen Einzelfirma. Die beiden Einzelfirmen haben nichts miteinander zu tun, ausser, dass die Besitzerin dieselbe ist.
So wird die deutsche Einzelfirma zu 100% in Deutschland und die Schweizer Einzelfirma zu 100% in der Schweiz besteuert.
Meiner Meinung nach sind Ihre Zahlungen nach Deutschland daher Kapitaleinlagen der Privatperson und in der Schweizer Einzelfirma (wo das Geld rausgeht), daher ein Privatbezug.
Ist das so korrekt, oder könnte man das tatsächlich als Aufwand geltend machen?
Vielen Dank für eure Gedanken, mir ist diese Situation leider völlig neu.
Ich gehe mal davon aus, sie überweist das Geld an ihre Deutsche Einzelfirma, um die Liquidität zu verbessern. Das wäre dann eine erfolgsneutrale Privateinlage der Inhaberin. Auf der Schweizer Seite ist es ein Privatbezug, welches später als Einkommen versteuert werden muss. Wenn keine Dienstleistung oder Lieferung als Gegenleistung für das überwiesene Geld stattgefunden hat, dann kann man von keinem Aufwand reden für die Schweizer Einzelunternehmung. Auch wenn es als Aufwand begründet wird, ist Resultat aus der Einkommenssteuersicht genau gleich, auf der Schweizer Seite sinkt der Gewinn und auf der Deutscher Seite steigt der Gewinn um den gleichen Betrag, somit kommt sie dann bei der Einkommenssteuer auf den gleichen Betrag denn sie versteuern muss, egal wie hier gebucht wird.
Vielen Dank für die Antwort. In diesem Falle war meine erste Ahnung korrekt.
Ich wollte das nur bestätigt haben, nicht, dass irgendwelche abzugsfähigen Aufwendungen vergessen gehen.
Aber alles andere als ein erfolgsneutraler Privatbezug macht hier natürlich keinen Sinn.