Sendungsverlust

Hallo Zusammen

Es kann ja vorkommen, dass z.B. in einem OnlineShop versendete Waren auf dem Postweg verloren gehen. Was mache ich dann mit meiner Forderung, die ich ja nicht bezahlt bekomme? Von der Post bekomme ich zwar einen Schadenersatz (der deckt aber nur die Selbstkosten). Buche ich die Rechnung als Debitorenverlust aus (vor allem der Teil MWST interessiert mich)? Das Bisschen das die Post als Schadenersatz zahlt ist mir dagegen klar (Mehrwertsteuertechnisch ist das ja ein Nicht-Entgelt).

Besten Dank für eure Hilfe.

Gruss
André

Ich würde einen Gutschrift erstellen und die Forderung verrechnen. Endsaldo: 0

Der Verkauf wurde ja wahrscheinlich Debitor / Warenertrag gebucht.
Im Grunde würde ich das so buchen:

1.) Umsatzsteuer / Debitor (dann ist die MWST weg)
2.) Bank / Debitor (der Schadenersatz der Post)
3.) Warenertrag / Debitor (der verlorene Rest vom Geld)

Der Betrag von der Post für die Selbstkosten verbleibt somit auf dem Warenertrag und sollte sich mit dem Warenaufwand für diese Bestellung decken. Ergo ein Nullsummenspiel.
Die MWST kommt komplett weg, da der Schadenersatz wie von dir erwähnt ein Nichtentgelt darstellt.

Ich sehe solche Geschäftsfälle nicht als Debitorenverlust an, weil der Kunde dich ja nicht um bezogene Leistungen prellt. Ein Verlust bei der Post kann immer vorkommen.
Buchhalterisch führt mein Modell dazu, dass du den Artikel quasi zum Selbstkostenpreis „Verkauft“ hast. Stimmt ja auch, die Selbstkosten werden erstattet aber der Gewinn fällt weg.
Bei einem Debitorenverlust ist normalerweise (je nach Zahlungskraft des Kunden und was eine eventuelle Betreibung bringt) sogar ein Teil der Selbstkosten nicht gedeckt und resultiert in einem effektiven Verlust.

Lg