Sitz der Firmen aus steuerlichen Gründen

Ich wohne in einem steuergünstigen Ort in Kanton A.

Ich habe eine Einzelfirma mit eigenen Geschäftsräumen (Stockwerkeigentum) im Kanton B.

Nun würde ich gerne folgendes machen:

Eine AG gründen, welche aus steuerlichen Gründen ihren Sitz an meinem Wohnort haben sollte, aber ich möchte eigentlich verhindern, das mein Wohnort öffentlich bekannt wird. Gründe hier sind vorhanden und darauf möchte ich nicht weiter eingehen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich das ganze lösen kann?

Bisher konnte aufgrund meiner Einzelfirma mit HR-Eintrag im Kanton A kein Rückschluss auf meinen Wohnort im Kanton B gezogen werden und besteuert wurde ich zu 100% am Wohnort im Kanton B.

Welche gestalterischen Möglichkeiten gibt es hier?

Ja dann müssen Sie sich einen Domizil in Ihrem Kanton wo Sie die AG gründen wollen besorgen, welcher nicht bei Ihnen Zuhause liegt und somit die Geschäftsadresse dann nicht auch Ihrer Wohnadresse entspricht. Ein Briefkastendomizil oder halt eine Geschäftsräumlichkeit.
Im Handelsregister wird dann wenn Sie als VR drin sind einfach Ihr Wohnort z.B. Max Muster, in Baar veröffentlich, die genaue Adresse wird da nicht aufgeführt, die Veröffentlichung des Wohnorts im HR kann man nicht verhindern.
Mir würde da jetzt kein anderer Weg einfallen. Ausser vielleicht Sie wohnen effektiv an einem anderen Ort als das Sie angemeldet sind, dann ist im HR auch nur der Ort drin wo Sie angemeldet sind, aber nicht tatsächlich wohnen.

ich würde einen Notar in der Nähe vom Wohnort fragen ob er Ihrer Firma Domizil gibt und dann die Post permanent umleiten lassen

Sie könnten zudem die Rinzelfirma in die AG einbringen, falls dort ein Eigenkapital von >50’00 erreicht haben

Danke für die Antworten.

Ich denke, dass ich ein Domizil am Wohnort für die Firma suche oder allenfalls als Alternative:

AG mit Sitz am Wohnort, Wareneinkäufe über die AG machen und diese verkauft an die Einzelfirma.
Einzelfirma verkauft dann an die Endkunden und der Grossteil des Gewinns würde dann entsprechend in der AG bleiben. Aber der Nachteil zwei Firmen, welche sauber getrennt werden müssen.

Achtung: Bei Briefkastendomizilen wurden die Treuhänder vorgewarnt-es kann sein, dass beide Kantone nachher die Geschäftstätigkeiten besteuern, Einspruch wird nicht stattgegeben. Es gibt bereits ein Gerichtsfall-der Kanton Zürich hat ein ganzes Team, welche solche Fälle „konstruiert“.

Wenn Verrechnungen zwischen den Firmen stattfinden, werden die Verrechungspreise teilweise geprüft. Zudem könnte sein, dass beim Verkauf der AG dies nicht ein steuerfreier Kapitalgewinn ist, sondern dies als Ertrag in der EF taxiert wird, mit Steuerfolgen vorallem auch in Bezug auf die Sozialversicherungen.

Danke für die Antwort, dann scheint das doch steuerlich ein „gefährlicher“ Weg zu sein.